Ein Anspruch auf Förderung besteht nur im Rahmen des zur Verfügung stehenden Fördervolumens.
Insbesondere kann nach dem Ablauf von 10 Jahren nach Kauf des Grundstückes kein Anspruch auf Förderung
mehr geltend gemacht werden.
Mitteilungen aus der Gemeinde
Ein Anspruch auf Förderung besteht nur im Rahmen des zur Verfügung stehenden Fördervolumens.
Insbesondere kann nach dem Ablauf von 10 Jahren nach Kauf des Grundstückes kein Anspruch auf Förderung
mehr geltend gemacht werden.