B 15 neu – Sachstandsbericht

Am 6. Dezember vergangenen Jahres wurde vom Innenminister Joachim Herrmann bei der Verkehrskonferenz in Hinterberg eine völlig neue Variante der B 15 neu vorgestellt. Nach dieser Variante soll die B 15 neu nicht mehr, wie bisher geplant, durch den Landkreis Mühldorf, sondern westlich der bestehenden B 15 als vierstreifige autobahnähnliche Fernstraße geführt werden.

Der Taufkirchener Gemeinderat hat hierzu am 15.12.2014 beschlossen, die ursprünglich für den fortzuschreibenden Bundesverkehrswegeplan gemeldete Trasse auch weiterhin zu favorisieren. Gleichzeitig wurde mit Nachdruck eine Entlastung für Taufkirchen (Vils) gefordert, nachdem der Ort aufgrund der Überlagerung von zwei Bundesstraßen, der B 15 und der B 388, auf Dauer ein untragbares Verkehrsaufkommen ausweist. Die Kommune verlangt, dass die B 388-Ortsumfahrung sofort nach Erlangen des Baurechts realisiert wird und die B 15 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans von der A 92 bis mindestens zur B 12 eingestellt wird.

Gegen die Pläne der Staatsregierung erfolgte ein ganz heftiger Widerstand aus der Bevölkerung, vorwiegend im Landkreis Erding. Am 19.01.2015 erklärte Innenminister Herrmann, dass das Straßenbauprojekt zur Anmeldung in den Bundesverkehrswegeplan zurückgezogen wird, nachdem es keine konsensfähige Lösung für die Strecke zwischen Landshut und Rosenheim gibt. Bis zum Jahr 2019 soll der Lückenschluss der B 15 neu von Essenbach bis zur A 94 fertiggestellt werden und anschließend soll dann eine Fortführung der B 15 neu in einer Ost-Süd-Umgehung um Landshut bis zur bestehenden Trasse der B 15 weiterentwickelt werden. Ziel sei es außerdem, schrittweise alle Ortsdurchfahrten zu beseitigen.

Nachdem auch diese Entscheidung vor allem bei Wirtschaftsverbänden auf Kritik gestoßen ist, kippte der Ministerrat am 3. Februar 2015 die Entscheidung vom 19. Januar 2015.

Hierzu der Wortlaut des Ministerratsbeschlusses: Der Ministerrat hat sich heute mit dem weiteren Vorgehen beim Ausbau der B 15 neu zwischen Landshut und Rosenheim befasst. Grundlage war dabei das Ergebnis eines Gesprächs, das am 29. Januar 2015 zwischen Ministerpräsident Horst Seehofer, Innenminister Joachim Herrmann und betroffenen Mandatsträgern aus der Region stattfand. Innenstaatssekretär Gerhard Eck: „Richtschnur für unsere weitere Planung ist die leistungsfähige und naturverträgliche Verkehrserschließung zwischen Regensburg bzw. Landshut (A 92) und Rosenheim.“ Hierzu hat der Ministerrat heute den Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr beauftragt, folgendes umzusetzen:

  1. Völlig unbestritten ist der bereits bis Ergoldsbach fertig gestellte und im Bau befindliche Abschnitt bis zur A 92 bei Essenbach. Fertigstellung ist 2019 angestrebt.
  2. Die Fortführung soll durch die Ost-Südumgehung von Landshut unter Anbindung der Umgehung an die B 299 und die B 15 alt erfolgen (eine Fahrspur je Richtung zwischen B 299 und B 15 alt).
  3. Südlich der B 12 bei Haag soll die Fortführung auf der Bestandstrasse inklusive der Ortsumgehung Rosenheim bis zum Anschluss an die A 8 erfolgen. Die Raumordnungstrasse soll in diesem Abschnitt nicht mehr weiterverfolgt werden.
  4. Die östlich verlaufende Meldetrasse in den Landkreisen Landshut und Mühldorf soll zurückgenommen werden. Auch die jüngst ins Gespräch gebrachte Trasse westlich der B15 alt soll nicht weiterverfolgt werden.
  5. Zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrserschließung zwischen Landshut und der B 12/A 94 soll eine Anmeldung zweier alternativer Trassen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) für eine ergebnis­offene und gleichgewichtige Bewertung erfolgen: Zum einen für den Ausbau der Bestandstrasse B 15 alt mit Ortsumfahrungen und zum anderen für die ursprünglich raumgeordnete Trasse B 15 neu als Korridoranmeldung.

Straßensperrungen

In der Bräuhausstraße, der Veldener Straße und der Reckenbacher Straße werden zwischen März und Juni 2015 folgende Baumaßnahmen durchgeführt:

  • Ersatzneubau des Mischwasserkanals
  • Ersatzneubau der Wasserleitung
  • Straßen- und Gehwegsanierungsarbeiten
  • Bau des Geh- und Radweges entlang der Veldener Straße am neuen Gewerbegebiet Gutswiese Teil I
  • Regenwasserrückhaltung und Ableitung entlang der Veldener Straße am neuen Gewerbegebiet Gutswiese
    Teil I

Für diese umfangreichen Baumaßnahmen sind Straßensperrungen erforderlich, die sich im Detail (siehe Lageplan) nach dem Bauzeitenplan wie folgt ergeben:

Bräuhausstraße

  • Vollsperrung für den Kanalbau: 09.03. – 26.03.2015
  • Vollsperrung für den Asphalteinbau: 08.04. – 11.04.2015

Reckenbacher Straße

Vollsperrung (Anliegerverkehr soweit wie möglich frei) für Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten, sowie Straßen- und Gehwegsanierungsarbeiten:

26.03. -05.06.2015

Veldener Straße (B 388)

Halbseitige Sperrung zwischen der Bräuhausstraße und der Reckenbacher Straße für den Kanalbau:
27.03. – 11.04.2015

Veldener Straße (B 388)

Halbseitige Sperrung (nach Erfordernis als Tagesbaustelle) für die Resterschließung Gutswiese Teil I, für den Bau des Rad- und Gehweges und die Herstellung der Regenwasserableitung:
09.03.- 05.06.2015

Während der Ausführungsphase können sich noch bau- und witterungsbedingte Änderungen ergeben.