Müllabfuhr

Versand Gebührenbescheide und Gebührenmarken

In den kommenden Tagen werden die Gebührenbescheide für die Müllgebühren ab 2022 sowie die Gebührenmarken, welche an die Rest- und Biomülltonnen angebracht werden müssen, versandt.

Der Kalkulationszeitraum der Müllgebühren beträgt maximal 4 Jahre. Die letzte Änderung erfolgte 2018. Nun wurden die Kosten und die dafür notwendigen Gebühren ab 2022 ermittelt. In den letzten beiden Gebührenzeiträumen konnten die Müllgebühren im Landkreis Erding jeweils gesenkt werden. Durch die Kostenentwicklung im Bereich Müllentsorgung, die Erweiterung der Öffnungszeiten, Neubauten von Recyclinghöfen sowie die Kostensteigerung im Bereich Kraftstoff- und Fahrzeugeinsatz ist eine Anpassung der Müllgebühren notwendig geworden. Im Durchschnitt haben die Müllgebühren jetzt wieder den Stand von 2013 erreicht.

Mit den Bescheiden werden zudem erstmals Gebührenmarken für die Rest- und Biomülltonnen versandt. Sie dienen dazu, dass die Mülltonnen den jeweiligen Adressen zugeordnet und Verwechslungen zwischen Nachbarn leichter ausgeschlossen werden können. Außerdem sorgen die Marken für eine verbesserte Gebührengerechtigkeit, da künftig nur noch gekennzeichnete Tonnen geleert werden. Auch die Arbeit des Tonnenservice (Tausch bzw. Abholung) wird damit erleichtert.

Bitte kleben Sie die Marke unterhalb des gesäuberten Tonnenkamms auf der linken Tonnenseite auf (siehe Grafik) und drücken diese fest an. Bei Bereitstellung mit dem Griff zur Straße ist der Aufkleber somit in Fahrtrichtung zu erkennen.

Für Rückfragen steht die Abfallwirtschaft im Landratsamt Erding gerne unter 08122  58-1222 zur Verfügung.

12Müll Gebührenmarke

Zensus 2022

Ehrenamtliche Mitarbeiter gesucht!

Im kommenden Jahr findet wieder ein Zensus (umgangssprachlich Volkszählung) statt. Nach den EU-Richtlinien muss dies alle 10 Jahre erfolgen. Der gesetzlich festgelegte Zensus-Stichtag ist der 15. Mai 2022. Der Zensus wird bundesweit, unter der Federführung des Statistischen Bundesamtes in Fürth organisiert.

Für die Befragung vor Ort ist der Landkreis Erding zuständig. Hier wurde bereits die Erhebungsstelle in der Roßmayrgasse 13 in Erding eingerichtet. Sie stellt die reibungslose Durchführung des Zenus 2022 sicher und kümmert sich um die Betreuung, Schulung und Koordination der Mitarbeiter.

Für den Landkreis Erding werden hierfür 200 ehrenamtliche InterviewerInnen gesucht. Diese erhalten für ihre Arbeit auch eine attraktive und steuerfreie Aufwandsentschädigung.

Interessenten können sich melden bei der Erhebungsstelle Erding, Tel. 08122 581512, E-Mail: erhebungsstelle-erding@lra-ed.de.