Breitbandversorgung im Gemeindebereich

Inbetriebnahme der LTE-Mobilfunktechnik

Wie bereits im Januar-Kompass angekündigt, ist die sog. LTE-Technik (Long Term Evolution) im April 2011 in Taufkirchen(Vils) in Betrieb gegangen. Die Deutsche Telekom sowie Vodafone haben dazu ihre bestehenden Sendemasten im Ortsbereich mit dieser Technik ausgestattet. Damit kann in einem Umkreis bis zu 15 km schnelles Internet per Mobilfunk empfangen werden. Vor allem in den Außenbereichen ohne DSL-Anschluss ist dies endlich eine echte Alternative.

Bei ungünstigen topographischen Verhältnissen kann die Reichweite eingeschränkt sein. Damit können Empfangsprobleme auftreten. Um die Empfangsmöglichkeit vor Vertragsabschluss zu ermitteln, können entsprechende Testmessungen durchgeführt werden.

Die Firma Computer Bitzer aus Taufkirchen (Vils) (Tel. 08084/413980 oder 01751594618) ist LTE-Partner der Deutschen Telekom und der Firma Vodafone. Sie kann die jeweilige Empfangsleistung vor Ort prüfen und beraten, ob ggf. Außen- oder Dachantennen zur Verbesserung des Empfangs nötig sind. Auch zu den Tarifangeboten kann umfassend beraten werden.

Direkte Informationen von den Anbietern bekommen Sie unter den Rufnummern: Deutsche Telekom Tel. 0800/3355222 oder Vodafone Tel. 0800/1070074

In der Gemeinde steht Ihnen für weitere Fragen Georg Schmittner, Tel. 08084 / 3740, E-Mail: schmittner@taufkirchen.de, zur Verfügung.

Neue Abwassergebühr ab 2012

Die Abwassergebühr der Gemeinde Taufkirchen (Vils) wird „gesplittet“. Bereits in der Kompass-Ausgabe vom November 2010 wurden die Bürger über die Einführung eines neuen Berechnungsmodus informiert. Gleich vorneweg möchten wir betonen: Es wird keine zusätzliche Gebühr eingeführt, sondern die Abwassergebühr wird lediglich in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.

Nachfolgend alle wichtigen Informationen zur neuen Abwassergebühr:

Bisher bemisst sich die Abwassergebühr ausschließlich nach den Frischwassermengen, die aus dem gemeindlichen Wasserversorgungsnetz bezogen werden. Dies ist nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung nun nicht mehr zulässig. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit muss die Gemeinde künftig die Abwassergebühr aufsplitten und die Einleitung von Schmutzwasser sowie die Einleitung von Niederschlagswasser getrennt abrechnen.

Die künftige Regelung sieht nun so aus:

  • Die Berechnung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach den Frischwassermengen.
  • Die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr erfolgt nach den bebauten bzw. versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abfließt.

Damit diese Regelung umgesetzt werden kann, muss die Gemeinde nun die bebauten bzw. die versiegelten Flächen der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücke ermitteln. Die Ermittlung soll im Rahmen einer Selbstauskunft erfolgen, um die Kosten der notwendigen Erhebung für den Gebührenzahler möglichst niedrig zu halten.

Die Vorgehensweise ist wie folgt:

  • Die Gebührenpflichtigen erhalten demnächst von der Gemeinde ein Anschreiben mit einem umfassenden Informationsblatt, einem Lageplan, der die Gebäudegrundrissflächen beinhaltet, einem Erfassungsbogen, einem Mustererfassungsbogen als beispielhafte Vorgabe sowie einem Rückkuvert.
  • Der Lageplan ist in Bezug auf die eingetragenen Grundrissflächen (Gebäudeaußenkanten) zu überprüfen, ggf. zu ergänzen oder zu berichtigen.
  • Vordächer sind nur dann in den Lageplan einzutragen, wenn Sie über eine eigene Abstützung verfügen, ansonsten werden Dachüberstände nicht berücksichtigt.
  • Insbesondere sind im Lageplan auch alle sonstigen versiegelten Flächen (Garagenzufahrten etc.), die z. B. mit Beton, Asphalt, Pflaster oder Platten befestigt sind, in den Lageplan einzuzeichnen. Eingezeichnet werden müssen dabei nicht nur diejenigen Flächen, die direkt an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, sondern auch die Flächen, von denen Niederschlagswasser auf die Straße oder auf den Gehsteig abfließt und von dort über Straßeneinläufe in den Kanal gelangt.
  • Die Flächen aus dem Lageplan sind sodann in einen Erfassungsbogen zu übernehmen und mit den dort angegebenen Abflussfaktoren zu multiplizieren. Näheres hierzu ist detailliert im Informationsblatt beschrieben.
  • Sofern eine Zisterne vorhanden ist, mindert diese die gebührenpflichtige Fläche. Deshalb sind im Erfassungsbogen auch Angaben über das Volumen einer etwaigen Zisterne zu machen.
  • Der Erfassungsbogen und der Lageplan sind mit dem übersandten Rückkuvert innerhalb 6 Wochen unterschrieben an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden.

Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung selbstverständlich zur Verfügung. Die zuständigen Sachbearbeiter sind gerne auch bei dem Ausfüllen des Lageplanes und des Erfassungsbogens behilflich. Bei Bedarf wenden Sie sich an:

Christine Schick, Rathaus, Zi.-Nr. 0.03, Tel. 08084/3743

Hans Treiner, Rathaus, Zi.-Nr. 0.10, Tel. 08084/3755

Herbert Mayerthaler, Rathaus, Zi.-Nr. 2.12, Tel. 08084/3734

Mit der gesplitteten Abwassergebühr soll, wie oben bereits erwähnt, eine größere Gebührengerechtigkeit erreicht werden, denn wer das Regenwasser, das auf seinem Grundstück anfällt, versickern lässt und nicht in den öffentlichen Kanal einleitet, wird künftig weniger Gebühren bezahlen müssen. Auch ökologische Gründe sprechen für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, da hierdurch ein Anreiz geschaffen wird, Regenwasser versickern zu lassen, was wiederum zur Förderung der Neubildung von Grundwasser beiträgt.

Kostenlose Energieberatung

Der unabhängige Energieberater Josef Liebl aus Angerskirchen gibt am Donnerstag, 19.05.2011, 17.00 Uhr, umfassende Informationen zu energetischen Sanierungen, Wärmedämmung, Photovoltaik, Energiesparen im Haushalt sowie zu aktuellen Fördermitteln. Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen. Anmeldungen sind bei Herrn Mayerthaler, Tel. 08084/3734, E-Mail mayerthaler@taufkirchen.de, möglich.

Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Erding zum 31.12.2010 ermittelt. Die Liste der Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertkarte liegen bis 20. Mai 2011 in der Gemeindeverwaltung Taufkirchen(Vils), Zimmer 2.13, 2. OG, während der allgemeinen Dienststunden, öffentlich aus. Hans Baumgartner, Tel. 08084 / 37 35, gibt hierzu Auskunft.

Neues vom Columbus-Achter:

Die Schwerpunkte des Jahresprogramms 2011 des Columbus-Achters liegen bei der Ortskernsanierung und der künftigen Nutzung des Wasserschlosses. Der „Ortskern als Erlebnis“ lautet die Zielsetzung des Gremiums. Inwieweit sich ein „Grüner Markt“, eine „Shopping-Nacht“ oder auch eine gemeinsame Schaufenstergestaltung im Ortskern verwirklichen lassen, wird vom Columbus-Achter erarbeitet.

Ein neues Nutzungskonzept für das Wasserschloss ist nach dem plötzlichen Tod des Eigentümers Nico Forster notwendig. In der nächsten Sitzung am 1. Juni wird sich das Gremium ausgiebig mit diesem Thema befassen.

Die Organisation der 750-Jahr-Feier des Wasserschlosses hat das Gremium dem Kultur-Arbeitskreis übertragen. Die Feierlichkeiten sollen in der Zeit vom 1. bis 16. Juni 2013 stattfinden.

Hund anmelden

Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bzw. nach Umzug in eine neue Gemeinde steuerlich anzumelden. Leider wird das nicht immer eingehalten. Für An- bzw. Abmeldung der Hunde ist Frau Schmidt, Tel. 08084/3754, zuständig. Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit Bußgeld geahndet.

Nächste öffentliche Sitzungstermine

Grundstücks- und Bauausschuss:
Dienstag, 03.05.2011, 17.45 Uhr (Großer Sitzungssaal)
Dienstag, 24.05.2011, 17.45 Uhr (Großer Sitzungssaal)

Gemeinderat:
Dienstag, 03.05.2011, 18.45 Uhr (Großer Sitzungssaal)
Dienstag, 24.05.2011, 18.45 Uhr (Großer Sitzungssaal)

Columbus-Achter:
Mittwoch, 01.06.2011, 19.30 Uhr (Festsaal /Wasserschloss)