Die Abwassergebühr der Gemeinde Taufkirchen (Vils) wird „gesplittet“. Bereits in der Kompass-Ausgabe vom November 2010 wurden die Bürger über die Einführung eines neuen Berechnungsmodus informiert. Gleich vorneweg möchten wir betonen: Es wird keine zusätzliche Gebühr eingeführt, sondern die Abwassergebühr wird lediglich in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
Nachfolgend alle wichtigen Informationen zur neuen Abwassergebühr:
Bisher bemisst sich die Abwassergebühr ausschließlich nach den Frischwassermengen, die aus dem gemeindlichen Wasserversorgungsnetz bezogen werden. Dies ist nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung nun nicht mehr zulässig. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit muss die Gemeinde künftig die Abwassergebühr aufsplitten und die Einleitung von Schmutzwasser sowie die Einleitung von Niederschlagswasser getrennt abrechnen.
Die künftige Regelung sieht nun so aus:
- Die Berechnung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach den Frischwassermengen.
- Die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr erfolgt nach den bebauten bzw. versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abfließt.
Damit diese Regelung umgesetzt werden kann, muss die Gemeinde nun die bebauten bzw. die versiegelten Flächen der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücke ermitteln. Die Ermittlung soll im Rahmen einer Selbstauskunft erfolgen, um die Kosten der notwendigen Erhebung für den Gebührenzahler möglichst niedrig zu halten.
Die Vorgehensweise ist wie folgt:
- Die Gebührenpflichtigen erhalten demnächst von der Gemeinde ein Anschreiben mit einem umfassenden Informationsblatt, einem Lageplan, der die Gebäudegrundrissflächen beinhaltet, einem Erfassungsbogen, einem Mustererfassungsbogen als beispielhafte Vorgabe sowie einem Rückkuvert.
- Der Lageplan ist in Bezug auf die eingetragenen Grundrissflächen (Gebäudeaußenkanten) zu überprüfen, ggf. zu ergänzen oder zu berichtigen.
- Vordächer sind nur dann in den Lageplan einzutragen, wenn Sie über eine eigene Abstützung verfügen, ansonsten werden Dachüberstände nicht berücksichtigt.
- Insbesondere sind im Lageplan auch alle sonstigen versiegelten Flächen (Garagenzufahrten etc.), die z. B. mit Beton, Asphalt, Pflaster oder Platten befestigt sind, in den Lageplan einzuzeichnen. Eingezeichnet werden müssen dabei nicht nur diejenigen Flächen, die direkt an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, sondern auch die Flächen, von denen Niederschlagswasser auf die Straße oder auf den Gehsteig abfließt und von dort über Straßeneinläufe in den Kanal gelangt.
- Die Flächen aus dem Lageplan sind sodann in einen Erfassungsbogen zu übernehmen und mit den dort angegebenen Abflussfaktoren zu multiplizieren. Näheres hierzu ist detailliert im Informationsblatt beschrieben.
- Sofern eine Zisterne vorhanden ist, mindert diese die gebührenpflichtige Fläche. Deshalb sind im Erfassungsbogen auch Angaben über das Volumen einer etwaigen Zisterne zu machen.
- Der Erfassungsbogen und der Lageplan sind mit dem übersandten Rückkuvert innerhalb 6 Wochen unterschrieben an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden.
Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung selbstverständlich zur Verfügung. Die zuständigen Sachbearbeiter sind gerne auch bei dem Ausfüllen des Lageplanes und des Erfassungsbogens behilflich. Bei Bedarf wenden Sie sich an:
Christine Schick, Rathaus, Zi.-Nr. 0.03, Tel. 08084/3743
Hans Treiner, Rathaus, Zi.-Nr. 0.10, Tel. 08084/3755
Herbert Mayerthaler, Rathaus, Zi.-Nr. 2.12, Tel. 08084/3734
Mit der gesplitteten Abwassergebühr soll, wie oben bereits erwähnt, eine größere Gebührengerechtigkeit erreicht werden, denn wer das Regenwasser, das auf seinem Grundstück anfällt, versickern lässt und nicht in den öffentlichen Kanal einleitet, wird künftig weniger Gebühren bezahlen müssen. Auch ökologische Gründe sprechen für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, da hierdurch ein Anreiz geschaffen wird, Regenwasser versickern zu lassen, was wiederum zur Förderung der Neubildung von Grundwasser beiträgt.