Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bzw. nach Umzug in eine neue Gemeinde steuerlich anzumelden. Leider wird das nicht immer eingehalten. Für An- bzw. Abmeldung der Hunde ist Frau Schmidt, Tel. 08084/3754, zuständig. Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit Bußgeld geahndet.