Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Das Bayerische Feuerwehrgesetz bestimmt, dass die Kommune ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können. Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann.
Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, einen kommunalen Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen.
In Zusammenarbeit mit der Kreisbrandinspektion Erding wurde der örtliche Feuerwehrbedarfsplan überarbeitet und mit den gemeindlichen Feuerwehren abgestimmt. In der Sitzung vom 15.10.2024 stellte Kreisbrandinspektor Lorenz Huber den aktualisierten Plan vor, dem der Gemeinderat zustimmte. Der Feuerwehrbedarfsplan gilt nun für die nächsten zwei Jahre und wird dann wieder bedarfsgerecht geändert.
Einsatz- und Personalstatistik
Durchschnitt der Pflichteinsätze über die Jahre 2019 bis 2023
| Feuerwehr | Brände | Technische Hilfeleistung | Sonstige Einsätze | Fehlalarme |
| Gebensbach | 2,6 | 7,6 | 1,8 | 0 |
| Hofkirchen | 4,4 | 12 | 5,8 | 0 |
| Moosen (Vils) | 5,8 | 10,8 | 0,8 | 9,8 |
| Taufkirchen (Vils) | 19,4 | 74,2 | 22,8 | 17 |
| Wambach | 0,8 | 7,6 | 2,8 | 0 |
Statistik der ehrenamtlichen Mitglieder im Jahr 2023
| Feuerwehr | Kinderfeuerwehr 6 – 12 Jahre | Jugendfeuerwehr 12 – 18 Jahre | Aktive Mitglieder 18 – 60 Jahre | Ø-Alter |
| Gebensbach | 0 | 44 | 37,4 | |
| Hofkirchen | 2 | 62 | 32,6 | |
| Moosen (Vils) | 0 | 61 | 38,7 | |
| Taufkirchen (Vils) | 15 | 23 | 69 | 36,8 |
| Wambach | 8 | 42 | 40,1 |
