Änderung der Außenbereichssatzung „Solching-Ost“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.05.2024 beschlossen, die bestehende Außenbereichssatzung für den Gemeindeteil „Solching-Ost“ zu ändern. Der Geltungsbereich der Satzung soll um den bereits mit Wohnhäusern bebauten nördlichen Ortsteil erweitert werden, sodass die bestehenden Lücken für eine verträgliche bauliche Entwicklung vorbereitet werden können. Der vom Gemeinderat in gleicher Sitzung gebilligte Entwurf der Änderungssatzung (einschließlich Begründung) liegt nun bis 10.07.2024 im Taufkirchener Rathaus während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsicht aus. Während der Auslegungsfrist kann eine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bei Rückfragen zur Planung stehen die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauamtes, Hans Baumgartner, Tel. 08084 3735 oder Ariane Obermaier, Tel. 08084 3734, gerne zur Verfügung.