Unterstützung für Geschädigte durch Hochwasser und Frost

Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind von den Frost- und Wasserschäden der letzten Monate oder vom aktuellen Hochwasser betroffen. Die wirtschaftlichen Folgen sind in vielen Fällen noch nicht zu greifen.

Die SVLFG bietet Betroffenen folgende Unterstützung an:

  • Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten
    Die Präventionsmitarbeiter der SVLFG 
stehen für Beratung zur Verfügung. Die Ansprechpartner für Bayern sind unter Tel. 0561 78513631 erreichbar. Die Ansprechpartner der Prävention für alle Bundesländer sind auch online aufgeführt unter www.svlfg.de/
ansprechpartner-praevention.
  • Beitragsstundung
    (Kontakt: versicherung@svlfg.de. Tel. 0561 7850) Mit einem formlosen Antrag können SVLFG-Versicherte eine zinslose Stundung aller fälligen Beiträge bis zur jeweiligen Oktober-Fälligkeit beantragen.
  • Krisenhotline der SVLFG (Tel. 0561 785-10101) Hier erhalten SVLFG-Versicherte täglich rund um die Uhr anonym kostenlose Unterstützung von Psychologen (zum Ortstarif).

Stufenweiser Pflichtumtausch alter Führerscheine

Nutzen Sie das Online-Verfahren des Landratsamtes für den Umtausch Ihres Papierführerscheines in einen EU-Kartenführerschein. Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen und der Umtausch erfolgt auf dem Postweg.

Den Antrag stellen Sie unter:

www.landkreis-erding.de
> Bürger & Verwaltung 
> Fahrzeug, Verkehr & Sicherheit 
> Führerscheinstelle 
> Stufenweiser Umtausch 
alter Führerscheine 
oder Sie scannen den QR-Code.

Der Bundesrat hat am 15.02.2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Die u.g. Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Fahrerlaubnis) bleibt bestehen.

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Online-Infektionsschutzbelehrung des Gesundheitsamtes Erding

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Personen, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen oder in Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, eine Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz. Bislang wurden die Infektionsschutzbelehrungen ausschließlich in Präsenzveranstaltungen durchgeführt.

Jetzt haben die Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis auch die Möglichkeit, diese Belehrung online zu absolvieren. Dabei stehen folgende Sprachen zur Verfügung:

Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch und Italienisch.

Der Link zur Online-Infektionsschutzbelehrung und weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Gesundheitsamtes zu finden:

www.landkreis-erding.de
> Bürger & Verwaltung 
> Gesundheitswesen 
> Infektionsschutzbelehrung

Im Anschluss an die etwa 45-minütige Belehrung und nach erfolgter Bezahlung (per Sofortüberweisung, Kreditkarte oder Paypal) wird der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer eine Bescheinigung per E-Mail übermittelt. Diese kann dann dem Arbeitgeber weitergeleitet oder zur Vorlage ausgedruckt werden.

Voraussetzung für die Durchführung der Online-Infektionsschutzbelehrung ist eine BundID.

Wer noch über keine BundID verfügt, kann sich diese mit Benutzername und Passwort oder dem Online-Ausweis in wenigen Minuten kostenlos erstellen unter id.bund.de/de/registration/eID.