Bitte beachten Sie die an den Containern angebrachten Einwurfzeiten. Diese sind: Montag bis Samstag von 07.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen ist der Einwurf nicht erlaubt!
Aus Rücksichtnahme auf die Mitbürger/innen, die in der unmittelbaren Nachbarschaft der Containerplätze wohnen, wird um Einhaltung des Lärmschutzes gebeten. Bedenken Sie, auch Lärmschutz ist Umweltschutz! Das gut verzweigte Netz von Containerplätzen zur Erfassung von Papier, Glas, Dosen und Altkleidern soll allen Mitbürgern die Möglichkeit einräumen, die genannten Wertstoffe in ihrer Nähe entsorgen zu können. Das hat zur Folge, dass sich die einen oder anderen Containerplätze in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauungen befinden.
Um die Belästigung der Anwohner in einem erträglichen Maße zu halten, wurden die oben aufgeführten Einwurfzeiten in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Erding festgelegt. An den Containerplätzen weisen Schilder und Aufkleber darauf hin. Werden die Container dennoch außerhalb der Einwurfzeiten bedient, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung. Wer dagegen verstößt riskiert ein Bußgeld. Zur Überwachung der Einhaltung ist auch eine Firma eingesetzt, welche die Standplätze zeitweise überwacht.
Die Verfolgung der Verstöße als Ordnungswidrigkeit ist jedoch immer ein letztes Mittel. Daher appelliert der Landkreis Erding an die Vernunft, Einsicht und Rücksichtnahme der Mitbürger.
Die Containerstellplätze im Gemeindegebiet sind online aufgelistet unter:
www.landkreis-erding.de
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