Grundschule Moosen (Vils)

Montag, 20. April 2015

11.30 – 13.00 Uhr und 17.30 – 18.30 Uhr (Schulgebäude, Raum 1)

Grundschule Taufkirchen (Vils)

Montag, 20. April 2015

10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr (Schulgebäude)

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, oder an einer privaten Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.

Anzumelden sind alle Kinder, die am 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. September 2009 geboren und damit schulpflichtig sind.

Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Kind auch eingeschult werden, wenn es zwischen dem 01.10.2009 und 31.12.2009 geboren ist.

Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn es nach dem 31.12.2009 geboren ist und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Für diese Kinder ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schuleinschreibung kommen und den Geburtsschein (Familienstammbuch) mitbringen. Außerdem sind notwendig der Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden sowie der Nachweis über die Teilnahme an einer Schuleingangsuntersuchung.