Babing – Außenbereichssatzung wird zur Innenbereichssatzung

Bauleitplanung Babing Satzung

Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird der Gemeindeteil Babing künftig als Dorfgebietsfläche ausgewiesen. Eine Folge hieraus ist die Möglichkeit, den Ortsteil zum baurechtlichen Innenbereich zu erklären. Bisher hat die Gemeinde Taufkirchen (Vils) versucht, über eine sog. Außenbereichssatzung Baurecht für kleinere Lücken zu schaffen. Der Satzungsumgriff wurde jedoch vom Landratsamt Erding bemängelt, so dass hieraus keine Baugenehmigungen erteilt wurden.

Die nun angestrebte „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung“ soll hier Abhilfe schaffen. Nachdem die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs abgeschlossen war, konnte der Grundstücks- und Bauausschuss am 11. Juni 2019 die Abwägung der stattgefundenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchführen und den Satzungsbeschluss fassen.

Außenbereichssatzung Ratzing-West

Bauleitplanung Ratzing Satzung

Aufgrund von aktuellen Bauwünschen im Ortsteil Ratzing wurde die Außenbereichssatzung „Ratzing-West“ erneut im Grundstücks- und Bauausschuss behandelt. Vor einigen Jahren war die geplante Satzung umstritten und auch Gegenstand einer Normenkontrolle beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof in München. Das Gremium hat das Verfahren erneut aufgegriffen und möchte versuchen, eine Rechtskraft für den neu gefassten Umgriff, der im Süden eine Erweiterung erfahren soll, zu erreichen. Nach Erarbeitung der vollständigen Satzungsunterlagen wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.

Die MitarbeiterInnen des Bauamtes (Frau Zuhr, Herr Mayerthaler und Herr Baumgartener) geben zu den Bauleitplanungen gerne Auskunft. Sie sind unter Tel. 08084 3717, 3734 oder 3735 sowie per E-Mail (zuhr@taufkirchen.de) erreichbar.