Sperrmüllabholung

Die Sperrmüllabholung findet zweimal jährlich statt und ist bis zu einer Menge von zwei Kubikmetern pro Haushalt und Jahr kostenlos. Für Sperrmüllmengen, die darüber hinausgehen, ist vor Ort eine Gebühr von 10 € pro angefangenen halben Kubikmeter zu entrichten.

Die Anmeldung für die Herbstabholung, voraussichtlich Anfang Oktober, muss schriftlich unter Angabe des abzuholenden Sperrmülls bis 2. September 2016 beim Landratsamt Erding, Fachbereich Abfallwirtschaft, erfolgen. Meldekarten sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können unter www.landkreis-erding.de/sperrmuellanmeldung abgerufen werden. Eine Meldekarte zum Abtrennen befindet sich auch auf der Rückseite der Abfallfibel 2016.

Etwa zwei Wochen vor dem Abholtermin erhalten die Antragsteller eine schriftliche Terminmitteilung. Bei der Abholung muss der Antragsteller oder ein bestellter Vertreter vor Ort sein.

Von der Sperrmüllabfuhr abgeholt werden bewegliche Gegenstände der Haushaltsführung, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen.

Nicht abgeholt werden Restmüll und Abfälle, die wegen der Größe oder des Gewichtes nicht verladen werden können sowie Abfälle von Bau-, Abbruch- und Sanierungsarbeiten. Ausgeschlossen sind auch Elektrogeräte, Autoreifen oder Gegenstände aus Eisen und Buntmetallen.

Ausführliche Informationen sind unter Tel. 08122 58-1550 erhältlich.

Hecken, Sträucher und Bäume

im Gehweg- und Straßenbereich

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) macht darauf aufmerksam, dass Hecken, Sträucher und Bäume, die von Privatgrundstücken in den Gehweg- und Fahrbahnbereich hineinragen, von den Grundstückseigentümern bzw. von den Mietern und Pächtern zurückzuschneiden sind. Sollten diese der Sicherungspflicht nicht nachkommen, wird dies der gemeindliche Bauhof ausführen. Die Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.