Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Kirchlerner Weg“ – Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.08.2002
die Änderung des Bebauungsplanes „Kirchlerner Weg“
gemäß dem Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Mit
der vereinfachten Änderung wurden die bau-rechtlichen Möglichkeiten
für die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück
der Kaiser-Bauträger GmbH am Kirchlerner Weg – Fl.Nr. 156/9
Gemarkung Taufkirchen(Vils) – geschaffen.

Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
trat mit der Bekanntmachung am 30.12.2002 in Kraft.

Die Satzung liegt im Rathaus, Zimmer 109, während
der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.


Zuschuss zur Kirchenrenovierung in Hörgersdorf

Die Kath. Kuratiekirchenstifung St. Bartholomäus
in Hörgersdorf beabsichtigt, die Raumschale und die Ausstattung
der Kirche in Hörgersdorf zu restaurieren.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.250.000 €.
Die Restaurierungsmaßnahmen sollen im Frühjahr 2003 beginnen
und bis Herbst 2005 abgeschlossen werden.

Der Gemeinderat entschied in der Sitzung vom 7. Januar
2003 einen Zuschuss in Höhe von 37.500 € zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Haushaltsmittel
zur Verfügung stehen, in drei Raten (2004 bis 2006).


Umweltpreise 2002

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) vergibt für das
Jahr 2002 einen Umweltpreis. Mit der Verleihung des Umweltpreises
soll besonders umweltschonendes oder ökologisch vorbildliches
Verhalten belohnt werden.

  • Alle Gemeindebürger (Einzelpersonen oder Gruppen) haben
    die Möglichkeit, ihren Beitrag zu umweltschonendem Verhalten
    bekannt zu geben.
  • Die Anmeldung – mit Begründung – ist im Rathaus, Zimmer
    109, per Fax: 08084 / 37 23 oder E-mail: verwaltung@taufkirchen.de,
    abzugeben. Nähere Auskünfte erteilt Herr Mayerthaler,
    Tel. 08084 / 37 27.
  • Anmeldeschluss ist der 1. März 2003.
  • Die eingegangenen Meldungen werden vom Umweltforum geprüft
    und bewertet, der Preis wird vom Gemeinderat verliehen.
  • Die Preisträger erhalten eine Urkunde und ein symbolisches
    Geschenk.
  • Von der Bewerbung sind „Träger der öffentlichen
    Verwaltung“ ausgeschlossen.

Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Für Bauanträge, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren
behandelt werden können, ist laut Beschluss des Gemeinderates
vom 7. Januar 2003 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
40 € zu entrichten. Aufgrund dieses Beschlusses ist die Satzung
über die Erhebung von Verwaltungsgebühren zu ändern
(siehe nachfolgende Änderungssatzung).

Die Originalsatzung und das Kommunale Kostenverzeichnis
sind im Internet unter www.kompass-taufkirchen.de in voller
Länge nachzulesen.

Satzung zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Verwaltungskosten
für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Taufkirchen
(Vils)

Kostensatzung

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) erlässt aufgrund
von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(1. Änderungssatzung).

§ 1

§ 2 wird in der Weise geändert, dass im kommunalen
Kostenverzeichnis (Anlage zur Satzung) folgende Tarifnummern ergänzt
werden:

Tarif Nr. 616

Erklärung der Gemeinde, dass ein Genehmigungsverfahren
durchzuführen ist (Art. 64 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c BayBO):

Kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG in Verbindung
mit Art. 22 Abs. 2 KG

Tarif Nr. 617

Mitteilung der Gemeinde nach Art. 64 Abs. 2 Satz 2
BayBO, dass kein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist und
mit dem Bauvorhaben schon vor Ablauf der Monatsfrist begonnen werden
kann:

40,00 €