Haushalt 2003 der Gemeinde Taufkirchen(Vils)

2003 wird für die Gemeinde Taufkirchen(Vils) ein
schwieriges Haushaltsjahr, denn es ist bereits jetzt absehbar, dass
die Einnahmen der Kommune durch die deutlichen Steuerausfälle
erheblich schrumpfen. Deshalb haben der Gemeinderat und die Verwaltung
den Rotstift in allen Bereichen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts
angesetzt und eine Kreditaufnahme für das Jahr 2003 nicht eingeplant.

Durch eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung
konnte die Gemeinde Taufkirchen(Vils) bereits im Jahr 2001 einen
„Gewinn“* von 1,5 Mio. € im Verwaltungshaushalt erzielen,
obwohl im Haushaltsplan 2001 nur 834.000 € eingeplant waren.
Dieses Ergebnis macht deutlich, dass die Zeichen der Zeit bereits
erkannt wurden und durch Rationalisierungs- und Einsparungsmaßnahmen
gute Ergebnisse erzielt werden konnten bzw. können.

* „Gewinn“: Der Verwaltungshaushalt,
der die laufenden Einnahmen und Ausgaben umfasst, hat alle
Einnahmen, die nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt
werden, an den Vermögenshaushalt abzuführen (§
22 Abs. 1 KommHV). Die Zuführung muss mindestens so hoch
sein, um die ordentliche Tilgung von Krediten und Darlehen
zu decken (§ 87 Nr. 29.1 KommHV).

Die Zuführung des Verwaltungshaushaltes
an den Vermögenshaushalt wird auch als Investitionsrate
oder „freie Finanzmasse“ bezeichnet. Je größer
diese „freie Finanzmasse“ ist, um so finanzstärker
ist eine Gemeinde. Die freien Mittel können für
Investitionen verwendet werden.

Im weitesten Sinne ist der gemeindliche Verwaltungshaushalt
mit der Gewinn- und Verlustrechnung in der kaufmännischen Buchführung
vergleichbar. Der „Gewinn“ des Verwaltungshaushaltes wird
dem Vermögenshaushalt zugeführt. Hiervon werden die Tilgungsraten
der Darlehen zurückgezahlt und der Restbetrag als „Freie
Finanzmasse“ für neue Investitionen verwendet. Die „Freie
Finanzmasse“ der Gemeinde Taufkirchen(Vils) beträgt im
Jahr 2003 482.000 €.

Ist eine Gemeinde nicht mehr in der Lage einen „Gewinn“
im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften und ist sie gezwungen,
die laufenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit Mitteln aus der
allgemeinen Rücklage und durch den Verkauf von Anlagevermögen
(z.B. Immobilien, Fahrzeuge, …) zu decken, dann steht sie sprichwörtlich
vor dem „Konkurs“. 111 bayerische Gemeinden sind von dieser
Tatsache bereits betroffen und müssen beim Freistaat Bayern
die „Sozialhilfe für Gemeinden“ beantragen.

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) kann in diesem Falle
noch zuversichtlich ins laufende Haushaltsjahr blicken. Für
unvorhergesehene Maßnahmen im Jahr 2003 (z.B. Hochwasserschäden,
Reparaturkosten in größerem Umfang, ….) werden sonstige
geplante Investitionen und Ausgaben zurückgestellt.

Auch die Gemeindebürger müssen mit diesen
Vorgaben leben und so manche freiwillige Leistung der Kommune wird
gekürzt bzw. vollständig eingespart.

Der vom Gemeinderat am 17.12.2002 verabschiedete Haushaltsplan
2003 liegt nunmehr das ganze Jahr über zur Einsichtnahme für
die Gemeindebürger/Innen im Rathaus, Zimmer 3, bei Herrn Miksch,
öffentlich aus.

Zahlen zum Haushaltsplan 2003