Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Für Bauanträge, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren
behandelt werden können, ist laut Beschluss des Gemeinderates
vom 7. Januar 2003 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
40 € zu entrichten. Aufgrund dieses Beschlusses ist die Satzung
über die Erhebung von Verwaltungsgebühren zu ändern
(siehe nachfolgende Änderungssatzung).

Die Originalsatzung und das Kommunale Kostenverzeichnis
sind im Internet unter www.kompass-taufkirchen.de in voller
Länge nachzulesen.

Satzung zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Verwaltungskosten
für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Taufkirchen
(Vils)

Kostensatzung

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) erlässt aufgrund
von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(1. Änderungssatzung).