Räum- und Streupflicht im Winter

In Anbetracht der Jahreszeit weist die Gemeinde Taufkirchen
(Vils) wieder auf die Existenz der örtlichen „Winterdienst-Verordnung“
hin.

Die Verordnung beinhaltet im wesentlichen , dass in
den Wintermonaten die entlang der Grundstücke liegenden Gehbahnen
bzw. öffentlichen Straßen zu räumen und streuen
sind.

Wichtiger Hinweis für alle Siedlungsbereiche:
Sämtliche Gehwege, rund um das eigene Grundstück sind
zu räumen und zu streuen, selbst wenn eine öffentliche
Grünfläche zwischen Gehweg und Grundstück liegt.

Die Verordnung ist bei Gerhard Patermann im Rathaus,
Zimmer 2/EG, jederzeit einsehbar. Im Internet ist die Originalverordnung
in voller Länge unter www.kompass-taufkirchen.de nachzulesen.