Bekanntmachung über den Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Grenzregelung

Der Beschluss über die Grenzregelung zum Veränderungsnachweis
884 Wohnbaugebiet „alte Molkerei“ ist am 17.12.2002 für
alle Grundstücke unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß §
83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss
über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer
in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile
ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters
wird veranlasst.

Taufkirchen(Vils), den 17.12.2002
Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister