§ 2 wird in der Weise geändert, dass im kommunalen
Kostenverzeichnis (Anlage zur Satzung) folgende Tarifnummern ergänzt
werden:
Tarif Nr. 616
Erklärung der Gemeinde, dass ein Genehmigungsverfahren
durchzuführen ist (Art. 64 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c BayBO):
Kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG in Verbindung
mit Art. 22 Abs. 2 KG
Tarif Nr. 617
Mitteilung der Gemeinde nach Art. 64 Abs. 2 Satz 2
BayBO, dass kein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist und
mit dem Bauvorhaben schon vor Ablauf der Monatsfrist begonnen werden
kann:
40,00 €