Kommunalwahlen 2020

Wer darf wählen?

Die Kommunalwahlen finden am Sonntag, 15. März 2020, von 8.00 – 18.00 Uhr statt.

Sollte es eine Stichwahl bei der Bürgermeister- bzw. Landrats­wahl geben, findet diese am Sonntag, 29. März 2020, statt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag

– das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtsdatum 15.03.2002 und älter)

– sich seit mindestens zwei Monaten (Zuzug bis spätestens 15.01.2020) im Wahlkreis mit Hauptwohnung bzw. einziger Wohnung aufhalten und

– nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigung per Brief

Die Wahlbenachrichtigung erfolgt per Post bis zum 23.02.2020. Wahlberechtigte, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl sie die Voraussetzungen zur Wahl erfüllen, bitten wir, sich mit dem Wahlamt im Rathaus in Verbindung zu setzen.

Die Wahlbenachrichtigung erfolgt nicht mehr wie bisher anhand einer Wahlbenachrichtigungskarte, sondern zum ersten Mal mit einem Wahlbenachrichtigungsbrief.

Für eine etwaige Stichwahl am 29.03.2020 behalten die versandten Wahlbenachrichtigungen ihre Gültigkeit. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt.

Briefwahl

Jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Der Antrag auf Briefwahl sollte möglichst frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit bis zum Mittwoch, 11.03.2020, 18.00 Uhr, die Online-Beantragung zu nutzen:
Den Online-Briefwahlantrag können Sie unter folgendem Link www.buergerserviceportal.de/bayern/taufkirchenvils stellen (den Link zum BürgerServicePortal finden Sie auch auf der Startseite der Gemeinde-Homepage www.taufkirchen.de). Dort wählen Sie links auf der Antragsleiste „Briefwahl-Antrag“ aus und geben anschließend Ihre Daten ein.

Ansonsten kann der Briefwahlantrag bis spätestens Freitag, 13.03.2020, 15.00 Uhr, schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks, der mit der Wahlbenachrichtigung versandt wurde, oder bei persönlicher Vorsprache im Rathaus (bitte Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben mitbringen) im Bürgerbüro im Rathaus gestellt werden.

Telefonische Auskünfte sind im Rathaus unter Tel. 08084 3745 bzw. 3773 oder per E-Mail unter kreuzpointner@taufkirchen.de und greil@taufkirchen.de erhältlich.