Schulhausneubau Mittelschule

Der Gemeinderat erteilte dem Neubau des Mittelschulkomplexes samt Mehrzweckhalle am 6. August 2019 das gemeindliche Einvernehmen. Die Bauanträge wurden nun an das Landratsamt Erding zur Genehmigung weitergeleitet. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen sog. „Sonderbau“, der besonders umfangreich geprüft und vorbeschieden werden muss.

Der Abbruch der derzeitigen Schulgebäude ist für den Ferienbeginn 2020 vorgesehen. Die Ausweichklassenzimmer einschließlich Funktionsräumen werden in einer Containeranlage nördlich der Grundschule untergebracht. Im Vorfeld werden die Kanal- und Wasserleitungen in der Schäffler­gasse erneuert. Den Auftrag hierfür erhielt die Firma Karl aus Innernzell zum Angebotspreis von 193.000 € brutto.

Pläne Schulhausneubau Mittelschule 2019-1

Neuer Bebauungsplan im Ortszentrum

Die noch unbebauten Grundstücke an der Dorfener Straße 20 und 20 1/3 sollen bebaut werden. Der Gemeinderat entschied in der letzten Sitzung vom 6. August, für diesen rückwärtigen Bereich einen qualifizierten Bebauungsplan zu erstellen. Die Zufahrt erfolgt direkt von der Bundesstraße und der Korbinianstraße. Die innere Erschließung erfolgt ausschließlich über private Wege. Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Doppel- und einem Einfamilienhaus. Das Architekturbüro Anger + Groh aus Erding wurde mit der Planung beauftragt. Die Kosten hierfür trägt der Grundstückseigentümer.

In der Sitzung lag bereits ein fertiger Planentwurf vor, so dass zeitgleich der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden konnte. Die Unterlagen sind bis 23.09.2019 im Rathaus, Bauamt, 2. OG, Zimmer Nr. 213 einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während dieses Zeitraums können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Zur gleichen Zeit werden die Träger öffentlicher Belange an dem Aufstellungsverfahren beteiligt. Außerdem sind die Planunterlagen unter www.taufkirchen.de einsehbar.

BPlan Dorfener-Korbinianstraße

Benutzungssatzung für den Bürgerpark

Bürgerpark 2019_GsedlDer Taufkirchener Bürgerpark ist ein beliebter Treffpunkt für alle Altersgruppen. In den lauen Sommernächten wird die Grünanlage aber allzu gerne zur „Feier-Meile“ umgewandelt und der gemeindliche Bauhof ist angehalten, mehrmals wöchentlich den anfallenden Unrat (in der Form von Pizzaschachteln, Bier-, Wein- und Schnapsflaschen) zu entsorgen. Auch die Nachbarn sind sichtlich genervt. Zahlreiche Anwohnerbeschwerden wegen Lärmbelästigung liegen der Gemeinde vor.

Um weiterhin eine friedliche und dem Allgemeinwohl dienende Nutzung des Bürgerparks sicherzustellen, entschied sich der Gemeinderat am 6. August 2019 für nachfolgende Benutzungssatzung. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) wird aber – wie bislang bereits praktiziert – weiter konkrete Hausverbote für den Bürgerpark anordnen.

Ausführliche Informationen zur Einhaltung der neuen Rechtsvorschrift sind bei Verena Held, Tel. 08084 3722, E-Mail: held@taufkirchen.de, erhältlich.

Benutzungssatzung Bürgerpark (bitte anklicken)Benutzungssatzung Buergerpark

 

 

 

 

 

 

Lageplan Bürgerpark
Benutzungssatzung Buergerpark Lageplan