Neues Logo für Taufkirchen (Vils)

Neuse Logo für Taufkirchen

Seit 24. Juli 2012 gibt es ein neues Gemeindelogo. Nach mehrmaliger Überarbeitung genehmigte der Gemeinderat das neu gestaltete „Firmenzeichen“. Das Logo stammt aus der Werkstatt der Landshuter Werbeagentur Preis. Es zeigt die Gemeindegrenzen Taufkirchens mit dem Schriftzug des Ortes auf. Die Farben des Logos wurden an das Gemeindewappen – rot und blau – angelehnt.

Das neue Logo ist vielleicht auf den ersten Blick etwas einfach „gestrickt“, aber es zeigt die Grenzen unserer Vilsgemeinde auf, in der sich alle 145 Ortschaften wieder finden. Bildlich gesehen ist jeder Gemeindebürger, jeder Betrieb, jeder Verein, jede Schule und auch jede sonstige Einrichtung ein kleines Puzzleteil dieser Fläche.

Schon vor seiner offiziellen Einführung sorgte das neue Taufkirchener Gemeindelogo für Aufsehen. Selbst das Bay­erische Fernsehen füllte mit einem 5-Minuten-Bericht sein Sommerloch, wobei das Logo, warum auch immer, nicht einmal vollständig präsentiert wurde. Auch als das bisherige Wasserschloss-Logo vor etlichen Jahren eingeführt wurde, hagelte es damals negative Berichte durch die örtliche Presse.

Das Wasserschloss-Logo verschwindet nicht ganz. Das bekannte Gebäudesymbol findet sich in einer veränderten Form wieder als Erkennungszeichen für das 750-Jahr-Jubiläum im kommenden Jahr. Bereits in der Kompass-Ausgabe vom April dieses Jahres haben wir dieses Logo vorgestellt.

Über Geschmack lässt sich bekanntlich immer streiten und ob das neue Logo den Gefallen aller Gemeindebürger findet, ist fraglich. Sicher ist eines – Taufkirchens Logo ist einmalig.

Zuschussgewährung

Die Filialkirche St. Martin in Angerskirchen muss umfassend saniert werden. Die Pfarrei Maria Dorfen schätzt die anstehende Erneuerung der Turmdeckung samt Kuppel auf rund 150.000 €. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) gewährt hierzu einen Zuschuss in Höhe von 4.476 €. Voraussichtlich erst im kommenden Haushaltsjahr wird die Fördersumme ausbezahlt.

Zuschuss für Kindergartenkinder

Ab September 2012 erhält jedes Kind für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung eine staatliche Förderung in Höhe von 50 € pro Monat. Der Pauschalbetrag wird von den monatlichen Kindergartengebühren direkt abgezogen. Die Kindergartengebührensatzung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) wurde bereits entsprechend geändert. Diese Regelung gilt für alle weiteren Kindergärten im Gemeindebereich. Ausführliche Informationen bei Christine Empl, Rathaus, Tel. 08084 / 3726.

Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP)

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) beinhaltet alle Grundlagen für die bayerische Gesetzgebung in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Wirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz sowie deren Vollzug durch die Verwaltungen. Im Mai dieses Jahres entschied der Bayerische Ministerrat, das LEP fortzuschreiben, neu zu strukturieren und erheblich zu straffen.

Die für die Gemeinde Taufkirchen (Vils) relevanten Themenbereiche diskutierte der Gemeinderat in der Sitzung am 14. August ausführlich und gab folgende Stellungnahmen ab:

– Ausgliederung des Landkreises Erding aus der bisherigen Planungsregion 14 und Bildung einer neuen Planungsregion mit den Landkreisen Landshut und Mühldorf

Das LEP teilt das Staatsgebiet bisher in 18 Planungsregionen ein. Der Erdinger Landkreis gehört zur Region 14, dem auch die Landkreise Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München, Starnberg und Freising angegliedert sind. Die Vilsgemeinde hat zu diesen Landkreisen keine direkten Verbindungen. Aufgrund der bestehenden Verflechtungen und der anzustrebenden Entwicklungen zu Landshut und Mühldorf soll hier eine neue Planungsregion entstehen.

– Einstufung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) als Mittelzentrum: Das neue LEP teilt die zentralen Orte in 3 Kategorien ein: Grund-, Mittel- und Oberzentrum. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) verfügt über die komplette Palette des Grundversorgungsbedarfes und darüber hinaus über zahlreiche Einrichtungen des gehobenen Bedarfs, wie z.B. Realschule, Fachkrankenhaus, Berufsfachschule, Senioren-Service-Zentrum und Villa Moosen, Mehrgenerationenhaus, Kultur- und Sporteinrichtungen, Waldbad, … und ist daher als Mittelzentrum einzustufen.

– Der Bau der „B 15 neu“ ist ein Projekt, das von der Bedeutung her über Bayern hinausgeht. Es soll deshalb im LEP auch weiterhin konkret benannt werden. Im Gegensatz dazu soll der Bau der Ditten Startbahn nicht im LEP festgeschrieben werden.

Im Unterschied zum bisherigen LEP verzichtet der vorgelegte Entwurf auf konkrete Projektziele zur Schiene und zur Straße. So wichtige Projekte wie der Bau der „B 15 neu“ würden somit an Unterstützung und Bedeutung verlieren.

– Flächendeckende Breitbanderschließung: In den ländlichen Raum soll eine zeitgemäße Informations- und Kommunikationsinfrastruktur geschaffen und erhalten werden. Dies soll mit der konkreten Beschreibung „flächendeckende Breitbanderschließung“ ergänzt werden.

– Ausnahmen für das Anbindungsgebot neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen: Eine Zersiedelung der Landschaft soll nach dem Entwurf des LEP vermieden werden. Neue Siedlungsflächen sind in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Der Ausnahmenkatalog soll zugunsten der kleineren Kommunen ergänzt werden.

– Gewährleistung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung: Nachdem besonders im ländlichen Raum die Gefahr einer Ausdünnung der ambulanten Versorgung, vor allem bei Haus- und Fachärzten, besteht, soll in allen Teilräumen flächendeckend eine bedarfsgerechte ambulante medizinische Versorgung gewährleistet werden.

– Sing- und Musikschulen: Neben den Kinderbetreuungseinrichtungen, Allgemeinbildenden Schulen, Berufsschulen sowie Einrichtungen zur Erwachsenenbildung sollen auch die Sing- und Musikschulen im LEP flächendeckend und bedarfsgerecht vorgehalten werden.

Die Stellungnahmen aller Gemeinden, Städte und Landkreise werden, falls möglich und umsetzbar, in den neuen Entwurf des LEP eingearbeitet. Der Ministerrat möchte nach Auskunft des Bayerischen Wirtschaftsministeriums noch in dieser Legislaturperiode das neue Landesentwicklungsprogramm beschließen.