„Inklusion konkret – Betroffene berichten“

Rollstuhlfahren, nicht nur in Taufkirchen (Vils)

Erfahrungsbericht von Rollstuhlfahrer Herbert BrockhausRollstuhl Brockhaus

Dem Ausruf von Herrn Werner Fiedler „Hurra, Schnee und Eis sind wieder weg“ möchte ich mich als Rollstuhlfahrer vorbehaltlos anschließen. Der Bitte des Arbeitskreises Inklusion, zu diesem Thema einen Beitrag zu leisten, bin ich gerne nachgekommen in dem Bewusstsein, dass jeder, der im fortgeschrittenen Alter nicht um einen Rollstuhl herum kommt, sich damit befassen sollte.

Es gibt mehrere Grundarten von Rollstühlen:

  • Zum Schieben durch eine Begleitperson oder Fortbewegung durch den Rollstuhlfahrer selbst mit Hilfe von Greifreifen.
  • Leichtgewichtsrollstühle aus Aluminium, mit ca. 10 kg Gewicht, zusammenklappbar, sind bedingt geeignet zur Mitnahme im PKW-Kofferraum. Wegen fehlender Federung sind sie aber nur in der barrierefreien Wohnung oder draußen auf asphaltierten Flächen geeignet. Andernfalls werden alle Fugen der Gehwegplatten und Unebenheiten, z.B. von Klein- und Grobpflaster, schmerzlich spürbar übertragen.
  • Für Rollstühle gibt es die unterschiedlichsten elektromotorischen Hilfsantriebe. Diese Rollstühle können wegen Zusatzgewicht von oft mehr als 20 kg nur noch im PKW-Kofferraum transportiert werden, wenn die schweren Zusatzgeräte leicht abzumontieren sind oder meist kostspielige Verladehilfen zur Verfügung stehen. Hinsichtlich des Abrollkomforts sind Rollstühle mit Hilfsantrieb nicht besser als ohne.
  • Bei den für den Außenbereich angebotenen Rollstühlen liegt das Eigengewicht bei 90 kg und darüber. Kofferraumverladung ist bei diesen Schwergewichten nur dann denkbar, wenn eine ausklappbare Auffahrrampe, oft verbunden mit einer Absenkung des Gepäckraumbodens, vorhanden ist.
  • Elektrorollstühle in Form von Scootern mit einer Lenksäule mittig vor dem Fahrer sind am preisgünstigsten. Federung besteht bei ihnen oft nur in den vier meist recht kleinen Vollgummirädern. Für das Überfahren von Hindernissen ist Frontantrieb empfehlenswert. Das Besteigen eines Scooters ist für Schwerbehinderte wohl nicht so einfach. Ein wesentlicher Nachteil bei Verwendung in kleinen Wohnräumen ist der Wendekreis von mehr als 2 m. Hier liegt ein wichtiger Vorteil der Elektrorollstühle mit Radnabenantrieb. Sie können auf der Stelle drehen.

Schwierig wird es für alle Rollstuhlfahrer, wenn die Türöffnungen nicht breit genug sind. Auch der schönste Aufzug mit Glaskabine macht Probleme, wenn er zum Wenden nicht breit genug ist. Rückwärtsfahren durch enge Türen ist nicht jedermanns Sache. Die Öffnungszeit der Lifttüren ist oft zu kurz, um berührungsfrei aus- oder auch einfahren zu können. Da helfen nur Bewegungssensoren.

Nach dieser langen Technikbetrachtung will ich endlich zu Taufkirchen als „Rollstuhlfahrer-Stadt“ kommen. Kritische Anmerkungen mögen mithelfen, über Verbesserungsmöglichkeiten nachzudenken.

Bei winterlichen Straßenverhältnissen nützt das Schneeräumen von Fußgängerüberwegen wenig, wenn die nachfolgende Fahrbahnräumung den Überweg an der Gehsteigkante wieder zuschaufelt.

Gehsteigabsenkungen befinden sich überwiegend im Bereich der Ampelmasten. Wenn ein Rollstuhlfahrer glücklich die zwar vorschriftsmäßig abgesenkte, aber leider nicht abgerundete Gehsteigkante überwunden hat, reicht der Platz oft nicht aus, um den Ampelmast zügig zu umfahren.

Ungünstig ist auch die Absenkung im Kurvenbereich der Straßen wegen der dort unvermeidlichen Seitenneigung, wenn die Absenkung nicht auf voller Gehwegbreite möglich ist. Wenn dann noch grobes Abflussrinnenpflaster oder ein Wasserablauf dazu kommen, bleibt man lieber auf der Fahrbahn.

Hier ist dann die Straßenverkehrsordnung zuständig. Deshalb gibt es auch eine klare Trennung zwischen Elektro-Rollstühlen über oder unter 6 km/h Höchstgeschwindigkeit. Die Gehwegbreite reicht meistens aus, aber was ist zu tun, wenn z.B. Hecken den Gehwegfreiraum einengen?

Rollstühle für Handbetrieb oder mit elektrischem Zusatzantrieb verfügen durchweg nicht über die nach StVZO notwendigen Beleuchtungseinrichtungen. Ich kenne auch kein Sanitätshaus, das entsprechende Hinweise für die Teilnahme am Straßenverkehr gibt. Da ist es gut, wenn sich die Gemeindeverwaltung auch um die Belange der bisher nicht gerade zahlreichen Rollstuhlfahrer kümmert.

Ein Brief an unseren Bürgermeister wegen einer neu erstellten Straßenkreuzung führte innerhalb von zwei Wochen zur Problembeseitigung. Für alle zukünftigen Baumaßnahmen besteht die Zusage, dass notwendige und mögliche Verbesserungen berücksichtigt werden. Dank sei einer solchen Behörde!

Übrigens, jeder Rollstuhlfahrer freut sich über einen entsprechend gekennzeichneten Parkplatz, vor allem, wenn er 2 m länger ist als ein normaler Parkplatz. Dann kann ein Rollstuhl gefahrlos über eine Heckladerampe aus- und eingeladen werden. Bei Fahrzeugen mit Schiebetüren und seitlicher Verladung ist 1 m mehr Seitenraum ausreichend. Aber nur, wenn im Winter der Schnee geräumt ist.

Hoffen wir also auf den nächsten Sommer.

kbo-Second Hand-Laden

Im kbo-Second-Hand-Laden in der Dorfener Straße 11 findet man eine große Auswahl an qualitativ hochwertiger Bekleidung zu fairen Preisen. Mit einem Einkauf unterstützen sie außerdem ein gemeinnütziges Projekt: Der Second-Hand-Laden ist Teil eines Beschäftigungsangebotes für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und bietet ihnen die Möglichkeit, einer am Arbeitsleben orientierten individuell angepassten betreuten Tätigkeit nachzugehen.

Im angegliederten Bügelservice erledigen wir gerne für Sie Ihre Bügelwäsche, angefangen von Hemden und Blusen bis hin zu Tisch- und Bettwäsche. Komplettiert wird unser Angebot durch unseren Nähservice. Wir nehmen sowohl Änderungsaufträge als auch Nähaufträge nach individuellen Wünschen an.

Falls Sie selbst in Ihrem Kleiderschrank Platz für die Frühjahrsgarderobe schaffen wollen, freuen wir uns über Spenden wie gut erhaltende Markenkleidung für Kinder, Damen und Herren, Schuhe, Gürtel und Handtaschen sowie Bettwäsche. Ebenfalls willkommen sind Stoffspenden und Nähmaterial für den Nähservice.

Unsere geänderten Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 -16.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr. Telefon: 08084 2589280

Isabell Vuga-Semovcan, Bereichsleitung Landkreise Rosenheim und Erding / Freising

Taufkirchener Tafel

Die Taufkirchener Tafel trauert um ihren Spender Jakob Liebl und dankt ihm hier noch einmal für sein stets großzügiges Engagement! Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Ein herzlicher Dank geht an das Goldhochzeitspaar Elisabeth und Josef Waxenberger aus Kleinköchlham für eine Geldspende. Dankeschön auch an Fr. B. Glasl und Fam. Scheidl (Eldering), die immer so herzlich an uns denken. Vielen Dank auch an den Gewerbeverein Taufkirchen aktiv für eine vorösterliche Schokospende!

Für unsere Tafelkunden und Spender: Aufgrund des Maifeiertags bleibt der Tafelladen am 2. Mai geschlossen.

Sie erreichen uns ansonsten jeden Montag zwischen 16.30 und 18.00 Uhr persönlich im Tafelladen; telefonisch durchgehend unter 08084 949822. Nach wie vor freuen wir uns über Menschen, die gerne bei uns mitarbeiten möchten (aktuell: Warenausgabe am Dienstag Vormittag).

Danke für Ihre Unterstützung – wir sind darauf angewiesen!