Energiepauschale für Rentner

Rentner dürfen sich im Dezember auf etwas mehr Geld auf dem Konto freuen. Dann erhalten sie nämlich die Energiepauschale aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung. Die Einmalzahlung, welche im September bereits an alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitenden ausgezahlt wurde, gibt es dann auch für Ruheständler.

Um das Geld zu erhalten, müssen Rentner nicht einmal etwas tun. Denn das Geld landet ganz automatisch auf dem Konto. Ausgezahlt wird die Energiepauschale über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und bis zum 15.12. soll es da sein.

Auch die Rentenbezieher der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) erhalten die Energiepauschale. Werden mehrere Renten bezogen, z.B. Altersrente und Witwenrente, wird die Energiepauschale nur einmal gezahlt.

Doch eine Gruppe muss sich noch ein wenig länger gedulden. Wer seine Rente
erst Ende Dezember zum ersten Mal ausbezahlt bekommt, erhält die Energiepauschale erst im Januar 2023. Auch in diesem Fall funktioniert die Auszahlung automatisch und ganz ohne Antrag. Eine Auszahlung für diese Rentner-Gruppe im Dezember sei technisch nicht möglich, erklärt die DRV.

Sollte bei der Auszahlung doch etwas schieflaufen und berechtigte Rentner erhalten das Geld nicht, kann die Energiepauschale auch nachträglich beantragt werden. Dieser muss jedoch zwischen dem 9. Januar 2023 und dem 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum gestellt werden.

Wer nicht die vollen 300 Euro erhält, sollte sich auch nicht wundern. Denn die Energiepauschale unterliegt auch für Rentner der Steuerpflicht.

Fragen zur Energiepauschale beantworten die MitarbeiterInnen am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter Tel. 030 221911001.