Änderung der Friedhofssatzung

Der Gemeindefriedhof an der Dorfener Straße besteht seit 1925. Durch den stetigen Bevölkerungszuwachs wurde er 1961 und 1995 erweitert. Neben Urnengrabplätzen gibt es seit 2016 auch ein anonymes und halbanonymes Grabfeld.

In den vergangenen drei Jahren ist die Zahl der Urnenbestattungen enorm angestiegen. Zuletzt lag der Anteil der Erdbestattungen bei ca. 35 Prozent, der Anteil der Urnenbestattungen bei ca. 65 Prozent.

Die Verwaltung des Gemeindefriedhofs erfolgt im Rathaus. Anton Kreuzpointner und Gabi Valentin sind Ansprechpartner beim Verkauf, der Verlängerung und Aufgabe von Grabstellen. Die Rathausmitarbeiter informieren auch über die neuen Gestaltungsvorschriften, die Friedhofspflegegebühren sowie sonstige Fragen rund um das Friedhofs- und Bestattungswesen (Tel. 08084 3744 und 3745).

Da die bisherigen Gestaltungsvorschriften (Grabmal & Grabbeete) nicht mehr zeitgemäß waren, änderte der Gemeinderat am 9. März 2021 die Friedhofs- und Bestattungssatzung. Die neuen Bestimmungen wurden im Vorfeld von den beiden Friedhofsreferenten, Dr. Christian Aigner und Korbinian Empl, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ausgearbeitet.

Folgende Änderungen treten ab 1. April in Kraft:

  • Im gesamten Friedhofsareal gelten einheitliche Gestaltungsvorschriften. In der Abteilung 4 Feld 8 und Abteilung 4 Feld 9 (neuer Friedhof – im Plan rot gekennzeichnet) ist weiterhin eine strengere Gestaltung vorgesehen.
  • Grabeinfassungen aus Stein sind künftig erlaubt.
  • Metalleinfassungen werden gestattet. Aus gestalterischen Gründen soll jedoch ein Augenmerk darauf gerichtet werden, dass diese Umrandungen möglichst wenig aus dem Boden ragen.
  • Steinflächen in den angelegten Gräbern sollen so dimensioniert werden, dass der Charakter eines „Grünen Friedhofes“ erhalten bleibt.

Die Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung sind nachzulesen unter: www.taufkirchen.de/rathausbuerger/gemeindepolitik/verordnungen-und-satzungen