Der Taufkirchener Gemeinderat nimmt im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 Stellung. In der Sitzung am 5. April 2016 wurden folgende Grundsatzbeschlüsse gefasst:
B 388-Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils)
Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) begrüßt die Einstufung der B 388-Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils) in den vordringlichen Bedarf.
Nachdem hierzu bereits mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 23.09.2015 der Planfeststellungsbeschluss ergangen ist, wird beantragt, nun die notwendigen Mittel im Investitionsrahmenplan bereitzustellen und die Baumaßnahme möglichst zeitnah durchzuführen.
B 15 neu
Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) beantragt, dass die einzelnen Streckenabschnitte der B 15 neu zwischen Landshut (A 92) bis Rosenheim nicht unterschiedlichen Dringlichkeitsstufen, sondern die gesamte Strecke von der A 92 bis Rosenheim der gleichen Kategorie, nach Möglichkeit dem vordringlichen Bedarf zugeordnet wird.
Zudem soll der Bundesverkehrswegeplan eine klare Aussage darüber treffen, auf welcher der sich in Diskussion befindenden Trassen die B 15 neu geführt werden soll. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) fordert außerdem, dass zur künftigen Belastung der B 15 neu reelle Verkehrsprognosen vorgelegt werden.
