Einstellung des 18. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens

Aufgrund
mehrerer Bauanfragen entschied der Gemeinderat bereits im Oktober
2001, den Flächennutzungsplan für den Ortsbereich
Solching, östlich der B 15, zu ändern. Das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren
sah eine Dorfgebietssausweisung des bebauten Bereiches vor.

Im
Verfahren stellte sich heraus, dass der dorftypische Charakter
von Solching durch die Änderung des Flächennutzungsplanes
gefährdet ist. Die Planänderung bildet nämlich die
städteplanerischen Grundlagen für die Aufstellung von
Bebauungsplänen in der Ortschaft Solching sowie die Voraussetzung
zu einer Ortsabrundungssatzung. Zudem wird die Genehmigung nichtprivilegierter
Vorhaben erleichtert, was zur Folge hat, dass eine ungewollte Verdichtung
der landwirtschaftlichen Struktur entsteht.

Der Gemeinderat entschied
in der Sitzung vom 6. Mai 2003 auf Empfehlung des Grundstücks-
und Bauausschusses, die 18. Änderung
des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung des Gemeindeteils
Solching als Dorfgebiet nicht weiter zu verfolgen. Das Bauleitplanverfahren
wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die Bauvorhaben einzelner
Bürger im Gemeindeteil Solching, östlich der B 15, sind
als Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Privilegierung im Sinne
des § 35 Abs. 1 BauGB möglich.


Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich des Kellerberges

Seit Jahren werden Bauwünsche im
Bereich des Kellerberges von unterschiedlicher Seite an die Gemeinde
Taufkirchen (Vils)
herangetragen. Wegen der topographischen Höhenlage und dem
angrenzenden Wasserschutzgebiet wird vom Landratsamt Erding eine
bauliche Entwicklung über das jetzige Maß hinaus nicht
empfohlen. Der Grundstücks- und Bauausschuss hat vor kurzem
in einem Ortstermin die Bedenken des Landratsamtes bestätigt.
Der Gemeinderat hat deshalb in der Sitzung vom 6. Mai 2003 eine
Flächennutzungsplan-Änderung für die Neuschaffung
von Bauflächen im Bereich des Kellerberges abgelehnt.


Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelfeld“

Aufgrund
der relativ großen Baugrundstücke im Baugebiet
Ziegelfeld sieht es der Gemeinderat für angebracht, die derzeitigen
Gebäudegrößen in ihrer Grundfläche zu erhöhen.
Der Gemeinderat entschied in der Sitzung vom 20.05.2003 bei den
Parzellen Nr. 40/64/67/70/71/72 die zulässige Grundfläche
von 130 qm auf 165 qm zu erhöhen. Die Verwaltung wird das
vereinfachte Änderungsverfahren in Kürze durchführen.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Baumgartner, Tel. 08084
/ 37 21. Umfangreiche Infos zum Baugebiet „Ziegelfeld“ sind
im Internet unter www.taufkirchen.de dargestellt.


Auftragsvergaben

Kanalreinigung und Inspektion
Der Grundstücks- und Bauausschuß beauftragte die Firma
Messerer aus Loiching für die Jahre 2003 und 2004 mit der
Reinigung der Freispiegelkanäle und Schächte sowie mit
der Spülung der Druckleitungen. Die Inspektion mit einer Farbkamera
ist im Auftrag zum Preis von 35.564,44 € ebenfalls mit enthalten.

Kauf eines kommunalen Mehrzweckfahrzeuges
Als Ersatz für zwei „altersschwache“ Bauhoffahrzeuge
(24 und 12 Jahre), die in den nächsten Jahren ausgemustert
werden müssen, wird ein kommunales Mehrzweckfahrzeug angeschafft.
Der Gemeinderat entschied sich in der Sitzung vom 20.05.2003 für
den Kauf eines Bonetti Allrad- Kompaktfahrzeuges. Das Mehrzweckfahrzeug
zum Preis von 53.704 € wird von der Firma Radlmaier aus Babensham
geliefert.

Neue EDV-Software für die Finanzverwaltung
Ab September dieses Jahres wird die Finanzverwaltung der Gemeinde
Taufkirchen(Vils) mit neuen EDV-Software-Programmen ausgestattet.
Das Vertragsverhältnis mit der bisherigen Firma läuft
zum Jahresende aus und wird wegen nicht zufriedenstellender Betreuung
und uneffektivem Einsatz nicht mehr verlängert. Der Gemeinderat
entschied sich in der Sitzung vom 20.05.2003 für einen 48-monatigen
Leasing-Vertrag bei der Firma KOMUNA in Landshut. Die monatlichen
Raten betragen 654,24 €.


Erhöhung der Kindergartengebühren

Der Gemeinderat
entschied in der Sitzung vom 6. Mai 2003, die Kindergartengebühren
für den Gemeindekindergarten zu erhöhen. Die Gebührenerhöhung
erfolgt in zwei Stufen – zum 01.09.2003 und zum 01.09.2004. Besuchen
mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so
wird ab September 2003 die Gebühr für das 2. Kind um
50 % ermäßigt und für die weiteren Kinder in voller
Höhe erlassen.

Kindergartengebühren:

4-Stunden-Gruppe:
63,25 € (ab 01.09.2003) / 64,00 € (ab 01.09.2004)

6-Stunden-Gruppe
und Integrationsgruppe:

83,50 € (ab 01.09.2003) / 84,50 € (ab 01.09.2004)

Für Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie für
Getränke ist pro Kind monatlich ein Zuschlag von 6 € zu
entrichten. Die Gebühren und Zuschläge werden für
11 Monate pro Kindergartenjahr erhoben. Die Gebühren im Taufkirchener
Pfarrkindergarten und im Kindergarten St. Stephanus in Moosen (Vils)
werden in gleicher Höhe angepasst.