Einstellung des 18. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens

Aufgrund
mehrerer Bauanfragen entschied der Gemeinderat bereits im Oktober
2001, den Flächennutzungsplan für den Ortsbereich
Solching, östlich der B 15, zu ändern. Das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren
sah eine Dorfgebietssausweisung des bebauten Bereiches vor.

Im
Verfahren stellte sich heraus, dass der dorftypische Charakter
von Solching durch die Änderung des Flächennutzungsplanes
gefährdet ist. Die Planänderung bildet nämlich die
städteplanerischen Grundlagen für die Aufstellung von
Bebauungsplänen in der Ortschaft Solching sowie die Voraussetzung
zu einer Ortsabrundungssatzung. Zudem wird die Genehmigung nichtprivilegierter
Vorhaben erleichtert, was zur Folge hat, dass eine ungewollte Verdichtung
der landwirtschaftlichen Struktur entsteht.

Der Gemeinderat entschied
in der Sitzung vom 6. Mai 2003 auf Empfehlung des Grundstücks-
und Bauausschusses, die 18. Änderung
des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung des Gemeindeteils
Solching als Dorfgebiet nicht weiter zu verfolgen. Das Bauleitplanverfahren
wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die Bauvorhaben einzelner
Bürger im Gemeindeteil Solching, östlich der B 15, sind
als Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Privilegierung im Sinne
des § 35 Abs. 1 BauGB möglich.