Lehrschwimmbecken im Waldbad

Mit der Errichtung eines Lehrschwimmbeckens im Taufkirchener Waldbad befasste sich der Gemeinderat abermals in seiner jüngsten Sitzung. Bademeister Ralf Alscher erörterte dem Gremium ausführlich die Vorteile eines Dauerschwimmbetriebes im Schwimmbad. Die Auslastung des geplanten Beckenbereiches ist laut dem Leiter des Waldbades sehr gut gewährleistet. Neben den Schulen, Kindergärten, Schwimm- und Tauchschulen sollen auch der Bevölkerung großzügige Badezeiten, morgens und abends, eingeräumt werden.

Im Rahmen der schulischen Nutzung ist eine finanzielle Förderung des Vorhabens möglich. Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern kann man für dieses Lehrschwimmbecken mit rund 600.000 € Gesamtförderung rechnen. Die Baukosten selbst hat das beauftragte Planungsbüro Kienlein aus Buch am Erlbach mit etwa 1,2 Mio. € netto veranschlagt. Die Weiterführung der Planung für das Lehrschwimmbecken wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Lehrschwimmbecken
Musterbeispiel für eine überdachte Schwimhalle

Bebauungsplan „Nördlich der Erdinger Straße“

Wie bereits in der April-Ausgabe des Kompasses berichtet, wird zwischen der Rettungswache und dem sog. „Beham-Anwesen“ an der Erdinger Straße ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Grundstücks- und Bauausschuss konnte in der Sitzung am 12.06.2018 den erforderlichen Billigungs- und Auslegungsbeschluss fassen. Die Auslegungsfristen werden rechtzeitig unter www.taufkirchen.de bekannt gegeben. Auch die Planunterlagen sind hier einsehbar.

BPlan nördliche ED-Straße

Erweiterung Kienraching

BPlan Kienraching-SüdAufgrund von Bauwünschen in der Ortschaft Kienraching hat der Gemeinderat am 12.06.2018 den Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierenden Bebauungsplan gefasst. Es sollen drei Wohngebäude für Einheimische geschaffen werden. Die Flächen befinden sich im südlichen Ortsbereich und sind bereits von einer bestehenden Straße erschlossen. Das Architekturbüro Anger & Groh aus Erding hat bereits einen Planungsentwurf erarbeitet. Dieser wurde in der gleichen Sitzung gebilligt. Die Planungskosten sind von den Grundstückseigentümern zu tragen. Die öffentliche Auslegung erfolgt in Kürze.