Reinhaltung und Kehrung der Straßen

Für die Reinhaltung der Straßen sind grundsätzlich die Bewohner und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) kehrt jedoch als freiwillige Leistung vier Mal im Jahr alle innerörtlichen Gemeinde-, Kreis- und Bundesstraßen.

Die nächste Kehrung der rund 100 Kilometer erfolgt vom 28.08. bis 05.09.2017. Bitte achten Sie an diesen Tagen darauf, dass Ihre Straße nicht zugeparkt ist, da sonst keine Kehrung erfolgt. Sollte eine Straße ohne ersichtlichen Grund nicht gekehrt werden, melden sie sich bitte im Rathaus bei Herrn Patermann unter Tel. 08084 3736.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, die im Internet unter www.taufkirchen.de/rathausbuerger/gemeindepolitik/verordnungen/ oder im Rathaus einsehbar ist.