Aufruf an alle Bauinteressenten in Kienraching und Hörgersdorf

In den Baugebieten Kienraching und Hörgersdorf
bietet die Gemeinde Taufkirchen(Vils) noch folgende Grundstücke
zum Verkauf an:

Kienraching:

Parzelle: Größe: Basispreis: Einheimischen-Preis:
Nr. 2 705 qm 56.400 € 49.350 €
Nr. 3 658 qm 52.640 € 46.060 €
Nr. 9 1.144 qm 91.520 € 80.080 €


Hörgersdorf:

Parzelle: Größe: Basispreis: Einheimischen-Preis:
Nr. 1 812 qm 64.960 € 56.840 €


Bis zum 31.08.2002 werden diese Grundstücke
für Bauinteressenten aus den Gemeindebereichen Kienraching
bzw. Hörgersdorf reserviert. Nach Ablauf dieser Frist
sind die noch freien Grundstücke auch für andere Bewerber
aus dem Gemeindebereich zum Kauf freigegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass zahlreiche Bauinteressenten
aus dem übrigen Gemeindebereich vorgemerkt sind, die diese
Grundstücke unmittelbar ab 01.09.2002 erwerben können!

Neue Baulandpolitik in Taufkirchen(Vils)

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) verkauft seit Jahrzehnten
Grundstücke im sogenannten „Einheimischen-Modell“.
Die Richtlinien, nach denen die Bauparzellen verkauft wurden, waren
in der Vergangenheit aber immer sehr detailliert und die Vertragsbedingungen
für die Käufer streng geregelt.

Das „Einheimischen-Modell“ zeigte sich erfolgreich,
um Grundstücksspekulationen zu verhindern und diente vor allem
dazu, der ansässigen Bevölkerung ausreichend Wohnbauland
zur Verfügung zu stellen. Gemeindefremde Grundstücksbewerber
hatten nach den letzten Taufkirchener Vergaberichtlinien für
ein gemeindliches Grundstück Aufschläge zum Grundstückskaufpreis
zwischen 15% und 50% zu zahlen.

In der Sitzung vom 9. Juli dieses Jahres entschied
der Gemeinderat, die Vergaberichtlinien neu zu regeln und die Grundstücke
für Einheimische und sonstige Personen oder Bauträger
„preisgerechter“ anzubieten.

Nach den neuen Richtlinien gibt es künftig in
Taufkirchen (Vils) nur noch einen „Basis-Preis“ und einen
„Einheimischen-Preis“. Alle Bauherren, die sich verpflichten,
innerhalb von 10 Jahren das Grundstück zu bebauen, 10 Jahre
das Eigenheim selbst zu bewohnen und es 10 Jahre nicht weiter zu
verkaufen, erhalten den „Einheimischen-Preis“.

In den nachfolgend abgedruckten Richtlinien sind die
genauen Bestimmungen für den Verkauf von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken
geregelt.

Die neuen Grundstückspreise pro Quadratmeter für
alle Baugebiete im Gemeindebereich wurden vom Gemeinderat festgelegt
und sind in der unten angegebenen Tabelle zusammengefasst.

Ausführliche Informationen erhalten sie bei den
Mitarbeitern der Bauabteilung im Rathaus. Herrn Mayerthaler, Tel.
08084 / 37 27 und Herrn Baumgartner, Tel. 08084 / 37 21.

Baugebiet Basispreis Einheimischen-
preis
Erschließungs-
beitrag
    (Basispreis ./. Abschlag) (ohne Wasser und Kanal)
An der
Landshuter Straße
124,00 € 110,00 € 41,00 €
Am Ziegelfeld 130,00 € 117,00 € 35,00 €
Hörgersdorf 80,00 € 70,00 € 20,00 €
Kienraching 80,00 € 70,00 € 25,00 €
Wambach 80,00 € 70,00 € 25,00 €
Gebensbach 80,00 € 70,00 € 36,00 €

Richtlinien zum Verkauf von gemeindeeigenen
Wohnbaugrundstücken

1. Käufer

a) Verkauf an Einheimische

Einheimische erhalten gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke
zu einem gegenüber dem Basispreis verbilligten Grundstückspreis.
Der verbilligte Grundstückspreis kann dabei im jeweiligen Einzelfall
nur für ein Wohnbaugrundstück gewährt werden.
Einheimische im Sinne dieser Richtlinien sind alle Käufer,
die bereit sind, nachstehende Bedingungen zu erfüllen:

  • 10 Jahre Bauverpflichtung
  • 10 Jahre Eigennutzungsverpflichtung
  • 10 Jahre Weiterverkaufsverbot

b) Verkauf an sonstige Personen oder Bauträger

Der Verkauf von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken
an sonstige Personen oder Bauträger erfolgt zum Basispreis.
Die Zahl der Grundstücke, die an sonstige Personen oder an
Bauträger verkauft werden, wird durch den Gemeinderat unter
Berücksichtigung des Bedarfs der Einheimischen bei jedem Baugebiet
festgelegt.

2. Vertragsbedingungen

a) Verkauf an Einheimische

Der Käufer hat sich zu verpflichten,

a) das Grundstück innerhalb von 10 Jahren, gerechnet
jeweils ab dem Tag der Beurkundung, mit einem bezugsfertigen Wohnhaus
nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bebauen,

b) das Wohnhaus, das auf dem Baugrundstück errichtet
wird, mindestens 10 Jahre unmittelbar nach Fertigstellung bzw. Bezugsfertigkeit
selbst zu bewohnen, wobei die Eigennutzung mindestens 50 % der gesamten
Wohnfläche betragen muss,

c) das Grundstück innerhalb von 10 Jahren, gerechnet
ab dem Tag der Beurkundung, nicht zu verkaufen oder auch nicht teilweise
zu verkaufen.

Zulässig ist nach Erfüllung der Verpflichtung
unter a) ein Verkauf oder Teilverkauf an Verwandte 1. Grades, vorausgesetzt,
die vorstehenden Verpflichtungen unter b) und c) werden voll übernommen.

Im Falle der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Bedingungen
ist die Gemeinde berechtigt, entweder

a) eine Nachzahlung in Höhe des zum Basispreis
gewährten Abschlages
oder

b) die Rückübertragung des Vertragsgrundbesitzes
zu verlangen.

b) Verkauf an sonstige Personen oder Bauträger

Der Käufer hat sich zu verpflichten, das Grundstück
innerhalb von 10 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus nach Maßgabe
der Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bebauen.
Im Falle der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Bedingungen ist die
Gemeinde berechtigt, die Rückübertragung des Vertragsgrundbesitzes
zu verlangen.

3. Vormerkliste

Zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken künftiger
Wohnbaugebiete wird eine Vormerkliste geführt. Bei der Aufnahme
in die Vormerkliste ist eine Amtshandlungsgebühr in Höhe
von 75,00 zu entrichten.

Die Festlegung der Bewerberrangfolge erfolgt ausschließlich
nach dem Zeitpunkt der Bewerbung.

Ein Kaufinteressent wird aus der Vormerkliste wieder
gestrichen, wenn ihm in mindestens 3 Baugebieten Grundstücke
zur Auswahl angeboten wurden, er jedoch von der Auswahlmöglichkeit
keinen Gebrauch gemacht hat. Dabei erfolgt, ebenso wie bei der Zurücknahme
einer Bewerbung, keine Rückzahlung der Amtshandlungsgebühr.