3. Vormerkliste

Zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken künftiger
Wohnbaugebiete wird eine Vormerkliste geführt. Bei der Aufnahme
in die Vormerkliste ist eine Amtshandlungsgebühr in Höhe
von 75,00 zu entrichten.

Die Festlegung der Bewerberrangfolge erfolgt ausschließlich
nach dem Zeitpunkt der Bewerbung.

Ein Kaufinteressent wird aus der Vormerkliste wieder
gestrichen, wenn ihm in mindestens 3 Baugebieten Grundstücke
zur Auswahl angeboten wurden, er jedoch von der Auswahlmöglichkeit
keinen Gebrauch gemacht hat. Dabei erfolgt, ebenso wie bei der Zurücknahme
einer Bewerbung, keine Rückzahlung der Amtshandlungsgebühr.