2. Vertragsbedingungen

a) Verkauf an Einheimische

Der Käufer hat sich zu verpflichten,

a) das Grundstück innerhalb von 10 Jahren, gerechnet
jeweils ab dem Tag der Beurkundung, mit einem bezugsfertigen Wohnhaus
nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bebauen,

b) das Wohnhaus, das auf dem Baugrundstück errichtet
wird, mindestens 10 Jahre unmittelbar nach Fertigstellung bzw. Bezugsfertigkeit
selbst zu bewohnen, wobei die Eigennutzung mindestens 50 % der gesamten
Wohnfläche betragen muss,

c) das Grundstück innerhalb von 10 Jahren, gerechnet
ab dem Tag der Beurkundung, nicht zu verkaufen oder auch nicht teilweise
zu verkaufen.

Zulässig ist nach Erfüllung der Verpflichtung
unter a) ein Verkauf oder Teilverkauf an Verwandte 1. Grades, vorausgesetzt,
die vorstehenden Verpflichtungen unter b) und c) werden voll übernommen.

Im Falle der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Bedingungen
ist die Gemeinde berechtigt, entweder

a) eine Nachzahlung in Höhe des zum Basispreis
gewährten Abschlages
oder

b) die Rückübertragung des Vertragsgrundbesitzes
zu verlangen.

b) Verkauf an sonstige Personen oder Bauträger

Der Käufer hat sich zu verpflichten, das Grundstück
innerhalb von 10 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus nach Maßgabe
der Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bebauen.
Im Falle der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Bedingungen ist die
Gemeinde berechtigt, die Rückübertragung des Vertragsgrundbesitzes
zu verlangen.