1. Käufer

a) Verkauf an Einheimische

Einheimische erhalten gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke
zu einem gegenüber dem Basispreis verbilligten Grundstückspreis.
Der verbilligte Grundstückspreis kann dabei im jeweiligen Einzelfall
nur für ein Wohnbaugrundstück gewährt werden.
Einheimische im Sinne dieser Richtlinien sind alle Käufer,
die bereit sind, nachstehende Bedingungen zu erfüllen:

  • 10 Jahre Bauverpflichtung
  • 10 Jahre Eigennutzungsverpflichtung
  • 10 Jahre Weiterverkaufsverbot

b) Verkauf an sonstige Personen oder Bauträger

Der Verkauf von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken
an sonstige Personen oder Bauträger erfolgt zum Basispreis.
Die Zahl der Grundstücke, die an sonstige Personen oder an
Bauträger verkauft werden, wird durch den Gemeinderat unter
Berücksichtigung des Bedarfs der Einheimischen bei jedem Baugebiet
festgelegt.