Landesentwicklungsplanung Bayern

Der Landesentwicklungsplan (LEP) des
Freistaates Bayern wird derzeit vom Bayerischen Wirtschaftsministerium
fortgeschrieben. Die Ziele und Inhalte des LEP sind für die Gemeinden
deshalb so wichtig, weil sie verbindliche Vorgaben für die gemeindliche
Bauleitplanung sind.

Der Taufkirchner Gemeinderat hat in seiner
Stellungnahme vom Oktober 2005 folgende Forderungen aufgestellt:

  • Ausweisung von
    Verkehrsprojekten:
    Die besondere Zielsetzung für den Bau der A
    94 (München – Simbach) sowie der B
    15 neu (Regensburg – Rosenheim) wird vom Taufkirchener Gemeinderat
    begrüßt. Eine schnelle Realisierung wird gefordert.

Das wichtigste Verkehrsprojekt ist der Bau von Ortsumgeungen
in Taufkirchen(Vils), Grünbach, Hecken, Unterstrogn und
Erding im Zuge des Ausbaus der B 388 mit der Nordumfahrung Erding
und Anschluss an die Flughafentangente-Ost.
Gefordert wird außerdem die Anbindung Taufkirchen(Vils)-
Holzland an die A 92 bei Langenpreising.

  • Im Entwurf des
    LEP ist Taufkirchen(Vils) der Kategorie „Allgemeiner
    ländlicher Raum“ zugewiesen. Nach Ansicht des Gemeinderates
    soll diese Kategorie aufgewertet werden. Gefordert wird die Stärkung
    der strukturellen Entwicklung.
  • Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) fordert
    außerdem,
    wegen der Strukturänderung in der Landwirtschaft die Aufnahme
    in die Kategorie „Gebiete mit Ansatzpunkten für vorhandenen
    und entwicklungsfähigen Urlaubstourismus“
    .

Baugrundstücke in Taufkirchen(Vils)

Nur noch 22 gemeindliche Baugrundstücke
bietet die Gemeinde Taufkirchen(Vils) im Baugebiet „Am Ziegelfeld“ zum
Verkauf an. Mehr als 2/3 der angebotenen Bauflächen (insgesamt
65 Parzellen) konnten bereits im Einheimischen-Modell veräußert
werden. Im Baugebiet „An
der Landshuter Straße“ sind bereits sämtliche Grundstücke
verkauft.

Interessierte Grundstücksbewerber können sich im
Rathaus bei Hans Baumgartner, Tel. 08084 / 37 21, ausführlich
informieren. Ausführliche
Informationen sind auch im Internet unter www.taufkirchen.de erhältlich.

Steuertermin 15.02.2006

Die Grundsteuer, die Kanal- und Wassergebühren
sowie die Hundesteuer und die Gewerbesteuervorauszahlungen werden zum
15.02.2006 fällig.
Ebenfalls im Februar 2006 wird die Abwasserabgabe 2005 fällig. Die
Verwaltung bittet die BürgerInnen, soweit noch nicht geschehen,
für alle diese fälligen Steuern und Abgaben eine Einzugsermächtigung
zu erteilen. Das Formular dazu ist im Internet unter www.taufkirchen.de/RathausBuerger/Formulare.shtml oder in der Gemeindekasse, Zimmer 6/EG, Tel. 08084/3777 oder 3753,
erhältlich.

Einwohnerstatistik für das Jahr 2005

Gemeldete Einwohner Stand 01.01.2006 01.01.2005
Hauptwohnung 9.011 8.928
Nebenwohnung 394 426
Gesamt 9.405 9.354

Bevölkerungsveränderungen (01.01.2005 bis 31.12.2005):

  Männlich Weiblich Gesamt
Geburten 39 36 75
Eheschließungen     39
Ehescheidungen     27
Sterbefälle 44 55 99
Kirchenaustritte 13 10 23
Einbürgerungen 4 3 7
Zuzüge 311 231 542
Wegzüge 264 145 409
Umzüge im Gemeindebereich 164 122 286

Aufruf zur Adlberger Nacht

an alle Vereine und Gastwirte
im Gemeindegebiet Taufkirchen(Vils)

Die großartigen Erfolge in
der Vergangenheit und das allgemeine Interesse der Bürger veranlassen
die Gemeinde Taufkirchen (Vils) auch heuer wieder, die Adlberger
Nacht
durchzuführen. Sie findet
in diesem Jahr am Samstag, 27.Mai 2006, in der Zeit
von 18 Uhr bis 24 Uhr statt.

Wer sich an dieser Veranstaltung (Bewirtung
oder Auftritte) beteiligen möchte, kann in der Gemeindeverwaltung,
Zi.-Nr. 103/I. Stock, ein Anmeldeformular abholen oder telefonisch
anfordern bei Ursula Eibl oder Angela Kräutler (Tel. 08084/ 3729).
Die Anmeldung ist bis zum 03.04.2006 in der Gemeindeverwaltung, Zi.-Nr.
103, abzugeben. Ein gesondertes Schreiben an die Vereine und Gastwirte
erfolgt nicht mehr.

Manövermeldung

Einheiten der Bundeswehr führen in der Zeit
vom 31.01.2006 bis 02.02.2006 militärische Übungen im Gemeindebereich
durch. Durch das Manöver
kann vor allem die Jagdausübung beeinträchtigt werden. Um erhöhte
Aufmerksamkeit wird deshalb gebeten. Die Erstattung von Manöverschäden
ist bei der Gemeindeverwaltung innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf
der Übung
zu beantragen (Herr Kreuzpointner, Tel. 08084 / 3741). Weitere
Informationen: Landratsamt Erding, Tel. 08122 / 1297.