Kfz-Anmeldung

Vom 1. Januar an können Kraftfahrzeuge nur noch
dann zugelassen werden, wenn keine Rückstände bei der
Kfz-Steuer vorhanden sind. Darauf weist das Bayerische Staatsministerium
der Finanzen hin. Auch in der Erdinger Zulassungsbehörde
prüfen
die Mitarbeiter künftig automatisch, ob die Antragsteller
ihre Kraftfahrzeugsteuer bezahlt haben.

Wer einen Dritten mit
der Zulassung seines Fahrzeugs beauftragt, benötigt dazu
eine entsprechende Vollmacht. Die für das Verfahren
benötigten Vordrucke stehen auch im Internet unter der Adresse
www.landkreis-erding.de oder www.stmf.bayern.de zur Verfügung.

65
% des gesamten Kfz-Steueraufkommens fließen den Kommunen und
Landkreisen zu. Ende 2004 betrugen laut Finanzministerium die
Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände
in Bayern mehr als 34 Mio. €. Der durchschnittliche Rückstand
je Fall liege bei 231 €.