Bebauungsplanänderung „Gewerbegebiet an der Reckenbacher Straße“

Zur Errichtung eines Biomasse-Heizkraftwerkes im Gewerbegebiet
an der Reckenbacher Straße hat die Verwaltungsgesellschaft für
erneuerbare Energien mbH (VEE) aus Oberhaching wie bereits berichtet
ein Grundstück in Erbpacht erworben.

Im Zuge der Planungsarbeiten
des Architektur- und Ing.-Büros R & S
aus Cottbus stellte sich heraus, dass die vorgegebenen Festsetzungen
des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden können. Die Baumassenzahl
ist im Bebauungsplan mit 4,0 festgesetzt; benötigt wird jedoch
ein Wert von 6,5. Die festgelegte Wandhöhe von 8 m muss auf 17
m vergrößert
werden. Gleiches gilt für die Firsthöhe. Auch hier muss der
festgesetzte Wert von 11 m auf 20 m erhöht werden.

Die das Gewerbegrundstück
derzeit überspannende Stromfreileitung
der E.ON soll nach Wünschen der Investoren abgebaut werden. Unter
der geltenden Schutzzone ist vorgesehen, das Brennstofflager
zu errichten. Entsprechend können im Änderungsverfahren die
Baugrenzenfestlegungen vergrößert werden.

Der Gemeinderat
stimmte der Änderung am 20.12.2005 zu. Im vereinfachten
Verfahren wird der Bebauungsplan abgeändert. In der Zeit vom
5. Januar 2006 – 6. Februar 2006
liegt die Änderungsplanung im Rathaus,
Zimmer 208 / II.Stock, öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung
von den Sachbearbeitern, Hans Baumgartner, Tel. 08084/3721 oder
Herbert Mayertaler, Tel. 08084/3727, vorgestellt. Einwände sind
in der genannten Frist schriftlich oder zur Niederschrift möglich.