Doppeltes Dienstjubiläum

Zum 25-jährigen Dienstjubiläum konnte Bürgermeister Franz Hofstetter gleich zweimal gratulieren.

Anton Kreuzpointner begann seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten im September 1992 im Taufkirchener Rathaus. Bis auf zwölf Monate Zivildienst, die er im Altenheim in Wernhardsberg absolvierte, blieb er der Vilsgemeinde treu. Die Leitung des Bürgerbüros übernahm der 42-Jährige im Jahr 2006. Vor 17 Jahren wurde er zum Standesbeamten ernannt und hat mittlerweile schon über 450 Eheschließungen abgehalten.

Seit Oktober 1993 ist Valentin Waxenberger im Taufkirchener Rathaus als Bautechniker beschäftigt. Sein Handwerk hat der 55-jährige von der Pike auf gelernt. Nach seiner Ausbildung zum Zimmerer absolvierte er die Schule für Bautechnik sowie die Zimmerermeisterschule. Im Bauamt ist er für den Unterhalt sämtlicher kommunaler Gebäude  zuständig. Hier führt er sämtliche Planungen und Ausschreibungen durch und leitet die Baumaßnahmen.

Dienstjubiläum
Von links: Verwaltungsleiter Martin Bauer, Valentin Waxenberger, Anton Kreuzpointner und Bürgermeister Franz Hofstetter

Einladung zur Ortsteilversammlung Gebensbach

Am Mittwoch, 17. Januar 2018 um 19.00 Uhr, möchte die Gemeinde Taufkirchen (Vils) zusammen mit Dr. Andreas Raab, dem Planer der Dorferneuerung, die dörfliche Entwicklung sowie das soziale Zusammenleben in Gebensbach erörtern. Eingeladen sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Die Versammlung findet im Gebensbacher Vereinsheim statt.

Kanal- und Wasserabrechung 2017

Ab 01.01.2018 übernehmen die Gemeindewerke Taufkirchen (Vils) die Wasser- und Kanalabrechnungen. Versorger bleibt nach wie vor die Gemeinde Taufkirchen (Vils) und auch die Gebührensätze ändern sich durch die Umstellung nicht. Für Fragen, die das Abrechnungsjahr 2017 betreffen, wenden Sie sich bitte an Frau Feckl (Tel. 08084 37-56) oder Frau Schmidt (Tel. 08084 37-54). Auch die abzulesenden Zählerstände übermitteln Sie bitte noch an die Gemeinde. Für Fragen zur Verbrauchsabrechnung ab 2018 stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindewerke gerne zur Verfügung – persönlich im Rathausnebengebäude im 1. OG (Rathausplatz 3, Zi. B 1.04) oder telefonisch unter 08084 37-39.

Räum- und Streupflicht

Auch in diesem Jahr möchten wir wieder alle Gemeindebürger auf ihre Räum- und Streupflicht aufmerksam machen. Alle Anlieger öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sind verpflichtet, diese schnee- und eisfrei zu halten. An Werktagen beginnt die Räumpflicht um 7 Uhr und endet um 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen tritt die Räum- und Streupflicht ab 8 Uhr ein. Nähere Einzelheiten können der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter entnommen werden.

In den Siedlungen werden die Straßenzüge und Wendeplätze oftmals „zugeparkt“. Die Räumfahrzeuge können die­se Bereiche dann nicht durchräumen. Die Parker werden daher gebeten, ihre Fahrzeuge in der Winterzeit möglichst auf den Privatgrundstücken, außerhalb der Fahrbahnen, abzustellen.