Räum- und Streupflicht

Auch in diesem Jahr möchten wir wieder alle Gemeindebürger auf ihre Räum- und Streupflicht aufmerksam machen. Alle Anlieger öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sind verpflichtet, diese schnee- und eisfrei zu halten. An Werktagen beginnt die Räumpflicht um 7 Uhr und endet um 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen tritt die Räum- und Streupflicht ab 8 Uhr ein. Nähere Einzelheiten können der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter entnommen werden.

In den Siedlungen werden die Straßenzüge und Wendeplätze oftmals „zugeparkt“. Die Räumfahrzeuge können die­se Bereiche dann nicht durchräumen. Die Parker werden daher gebeten, ihre Fahrzeuge in der Winterzeit möglichst auf den Privatgrundstücken, außerhalb der Fahrbahnen, abzustellen.