Das ehemalige BayWa-Areal an der Dorfener Straße soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Eigentümer beabsichtigt, die bestehenden Gebäude abzureißen und als Ersatz vier Wohnanlagen mit insgesamt 30 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit zu errichten.
Der aktuell gültige Bebauungsplan sieht bereits eine ähnliche Bebauung vor. Im Änderungsverfahren sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Änderung der Wandhöhen von jetzt zulässigen 2 auf 3 Vollgeschoße (bei den drei rückwärtigen Wohngebäuden)
- Detaillierte Höhenfestlegung hinsichtlich der Überschwemmungsgrenzen
- Festlegung der Anzahl der Wohneinheiten
- Neuordnung der Zufahrten und Zugänge
- Ausbau der Erschließung im Norden des Grundstückes (Fahrbahn und Gehweg)
- Stellplatznachweis (51 Parkplätze)
- Nachweisung eines detaillierten Begrünungskonzeptes
Der Grundstücks- und Bauausschuss stimmte am 5. August 2014 den Änderungswünschen des Antragstellers zu. Da das Vorhaben der sog. „Innenentwicklung“ entspricht, kann von den erleichterten Verfahrensschritten gem. § 13 a BauGB Gebrauch gemacht werden. Dies bedeutet, dass in nur einem Verfahrensschritt (Öffentliche Auslegung) die Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden kann. Sobald die vollständigen Unterlagen vorliegen, wird auch die Beteiligung der Nachbarn und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Internet (www.taufkirchen.de) wird in der nächsten Zeit das Verfahren öffentlich dargestellt. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Bauamt der Gemeinde Taufkirchen (Vils). Ihre Ansprechpartner: Hans Baumgartner, Tel. 08084 3735, oder Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734.