Änderung Bebauungsplan „Dorfener Straße“

Das ehemalige BayWa-Areal an der Dorfener Straße soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Eigentümer beabsichtigt, die bestehenden Gebäude abzureißen und als Ersatz vier Wohnanlagen mit insgesamt 30 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit zu errichten.

Der aktuell gültige Bebauungsplan sieht bereits eine ähnliche Bebauung vor. Im Änderungsverfahren sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Änderung der Wandhöhen von jetzt zulässigen 2 auf 3 Vollgeschoße (bei den drei rückwärtigen Wohngebäuden)
  • Detaillierte Höhenfestlegung hinsichtlich der Überschwemmungsgrenzen
  • Festlegung der Anzahl der Wohneinheiten
  • Neuordnung der Zufahrten und Zugänge
  • Ausbau der Erschließung im Norden des Grundstückes (Fahrbahn und Gehweg)
  • Stellplatznachweis (51 Parkplätze)
  • Nachweisung eines detaillierten Begrünungskonzeptes

Bebauungsplan „Dorfener Straße“

Der Grundstücks- und Bauausschuss stimmte am 5. August 2014 den Änderungswünschen des Antragstellers zu. Da das Vorhaben der sog. „Innenentwicklung“ entspricht, kann von den erleichterten Verfahrensschritten gem. § 13 a BauGB Gebrauch gemacht werden. Dies bedeutet, dass in nur einem Verfahrensschritt (Öffentliche Auslegung) die Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden kann. Sobald die vollständigen Unterlagen vorliegen, wird auch die Beteiligung der Nachbarn und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Internet (www.taufkirchen.de) wird in der nächsten Zeit das Verfahren öffentlich dargestellt. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Bauamt der Gemeinde Taufkirchen (Vils). Ihre Ansprechpartner: Hans Baumgartner, Tel. 08084 3735, oder Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734.

Aufstellung Bebauungsplan „Geislbach-West“

Im südwestlichen Ortsbereich von Geislbach wird eine bestehende Dorfgebietsfläche in ein allgemeines Wohngebiet umgeändert. Die Eigentümer dieser 1 Hektar großen Fläche planen die Ausweisung von sechs Baugrundstücken. Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung vom 5. August 2014 dem Vorhaben zu.

Bebauungsplan „Geislbach-West“

Als Einstieg in das Bauleitplanverfahren wurden die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse gefasst. In diesem Zusammenhang muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden. In Kürze wird durch die Gemeindeverwaltung die vorzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Eine besondere Gewichtung kommt dabei der nachbarlichen Landwirtschaft zu. Es soll die künftige Entwicklung der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe nicht gefährdet werden. Sobald die Planungsunterlagen vollständig vorliegen, wird auf der Homepage der Gemeinde Taufkirchen (Vils) die Einwendungsfrist zum Verfahren bekannt gegeben. Ausführliche Hinweise erteilt das Bauamt, Hans Baumgartner, Tel. 08084 3735 oder Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734.

Änderung Bebauungsplan „Kellerberg-Nord“

Aufgrund eines aktuellen Bauwunsches im Bereich der Von-Moreau-Straße soll der seit den 70-er Jahren bestehende Bebauungsplan „Kellerberg-Nord“ geändert werden. Der Grundstücks- und Bauausschuss billigte am 22.07.2014 den Planänderungsentwurf.

Bebauungsplan „Kellerberg-Nord“

Die Unterlagen sind nun in der Zeit vom 02.09.2014 bis 02.10.2014 in der Gemeindeverwaltung öffentlich einzusehen oder im Internet unter www.taufkirchen.de abrufbar. Bedenken und Anregungen zur Planung können im Bauamt der Gemeinde Taufkirchen (Vils) vorgebracht werden. Auskünfte erteilen Hans Baumgartner, Tel. 08084 3735, oder Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734.

Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Gebensbach-Ost“

Zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Osten der Ortschaft Gebensbach schloss der Gemeinderat am 22.07.2014 das Flächennutzungsplanänderungsverfahren ab. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Erding zu beantragen. Sobald der Antrag positiv beschieden ist, kann die Änderung in Kraft treten. Um Baurecht zu erzielen, ist anschließend ein Bebauungsplanverfahren notwendig.

Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Gebensbach-Ost“

Änderung der gemeindlichen Stellplatzsatzung

Der Gemeinderat änderte am 22.07.2014 die aktuelle Stellplatzsatzung der Vilsgemeinde. Der bisher vorgeschriebene Stauraum von 5 Meter vor der Garage ist aufgrund neuester Rechtsprechung nicht mehr zulässig. Es wurde daher eine Angleichung auf 3 Meter festgelegt.

Die Satzung ist im Rathaus bei Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734, während der allgemeinen Geschäftszeiten einzusehen oder unter www.taufkirchen.de nachzulesen.