Windkraft im Landkreis Erding

Alle 26 Gemeinden im Landkreis haben den Entwurf des gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Steuerung von Windenergieanlagen (WEA) gebilligt. Mit diesem Plan wird eine Grundlage für die zukünftige Zulässigkeit von WEA geschaffen, eine „Verspargelung“ der Landschaft wird verhindert. Dem aktuellen Entwurf des Teilflächennutzungsplans liegt eine umfassende Auswertung von Kriterien wie Bebauung, Infrastruktur, Natur- und Artenschutz, Luftverkehr, Wetterradar, Denkmalschutz ebenso zugrunde wie die Erstellung eines landschaftlichen Leitbildes.

Ohne eine solche Planung sind WEA im Außenbereich privilegiert zulässig, d. h. es besteht keine kommunale Einflussmöglichkeit auf deren Standortwahl.

Zukünftig dürfen grundsätzlich nur innerhalb der im Plan ausgewiesenen „Konzentrationsflächen“ WEA errichtet werden. Zusammengenommen sind dies 518 ha. Diese Konzentrationsfläche entspricht 0,6 % der Landkreisfläche, auf der eine Windkraftnutzung zukünftig noch möglich ist.

Demgegenüber stünden nach Voruntersuchungen auf derzeit geltender Rechtslage geschätzt 6.505 ha, also 7,5 % der Landkreisfläche, zur Verfügung, auf denen WEA errichtet werden könnten. Das ist mehr als die 10-fache Fläche.

Auch weiterhin gilt dabei: WEA dürfen selbstverständlich nur mit Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer errichtet werden.

Es ist also keineswegs so, dass mit dem Teilflächennutzungsplan der Bau von WEA erst ermöglicht wird. Im Gegenteil: Die nach der derzeitigen Gesetzeslage bestehenden Möglichkeiten werden deutlich eingeschränkt. Keine WEA darf näher als 650 m an eine Wohnbebauung heranrücken. Gegenüber allgemeinen Wohngebieten muss ein Abstand von mindestens 1.000 m eingehalten werden.

Ab Mitte September werden die Planunterlagen in den Rathäusern für einen Monat öffentlich ausgelegt. Jedermann kann in diesem Zeitraum seine Bedenken und Anregungen vorbringen.

Wolfgang Thomas, Dipl.Geogr., stv. Fachbereichsleiter Kreisentwicklung
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