Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013

Ab 2013 löst der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Das neue Finanzierungsmodell bringt folgende Veränderungen für Bürgerinnen und Bürger:

  • Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
  • Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden.
  • Stabiler Beitrag: Mit 17,98 € monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil.

Was ändert sich für Bürger?

Für Bürgerinnen und Bürger gilt künftig die einfache Regel: „Eine Wohnung – ein Beitrag“ – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig nur einen Beitrag – Mehrfachbelastungen entfallen.

Bürgerinnen und Bürger, die bestimmte staatliche Sozialleistungen empfangen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen und trotzdem das ganze Programm nutzen. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem ermäßigten Beitrag. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe sind selbstverständlich wie bisher auch befreit.

Den Antrag zur Befreiung/Ermäßigung des Rundfunkbeitrages können Sie wie bisher mit den erforderlichen Nachweisen bei Ihrer Gemeinde stellen.

Weitere Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag erhalten Sie im Internet unter der Adresse

www.rundfunkbeitrag.de

oder im Taufkirchener Bürgerbüro, Tel. 08084 3741 oder 3743.