Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) macht aufgrund eines aktuellen Falles darauf aufmerksam, dass das Landratsamt Erding gegenwärtig einem Fang oder einer Tötung von Bibern nur zustimmt, wenn erhebliche dauerhafte wirtschaftliche Schäden zu erwarten sind oder es im Interesse der menschlichen Gesundheit bzw. der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Durch Biber verursachte Schäden werden auf Antrag vom Landratsamt Erding, Abt. Naturschutz, Herr Fröschl, Tel. 08122 / 58-1240, erstattet.
