Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 „Flaring“

Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 20.02.2024 und 18.06.2024 beschlossen, für die Entwicklung eines neuen Wohnbaugebietes in Flaring einen qualifizierten Bebauungsplan (Nr. 115) aufzustellen. Das zu überplanende Gebiet hat eine Fläche von ca. 4,22 ha.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes wurde das Architektur- und Stadtplanungsbüro „von Angerer“ aus München beauftragt.

Der Entwurf des Bauleitplanes einschließlich Begründung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 18.06.2024 gebilligt. Es wurde beschlossen, das Bauleitplanverfahren im sog. Regelverfahren durchzuführen und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in die Wege zu leiten.

Die Planungsunterlagen (B-Plan und Begründung jeweils in der Entwurfsfassung vom 18.06.2024), sowie das Immissionsschutzgutachten zur Beurteilung der Auswirkungen einer bestehenden Rinderhaltung auf das geplante Baugebiet, liegen nun bis einschließlich 30.09.2024 im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Zi.Nr. 2.13 im 2.OG während der allgemeinen Dienststunden für Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planungsentwürfen in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Bedenken, Anregungen und Vorschläge zu den Planungen können auch per E-Mail an verwaltung@taufkirchen.de gesandt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind online auf der Homepage der Gemeinde Taufkirchen (Vils) unter www.taufkirchen.de veröffentlicht.

Der Umweltbericht wird bis zur Öffentlichen Auslegung (2. Verfahrensschritt) fertiggestellt und fließt dann in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes ein.

Die Unterlagen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 „Flaring“ sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern: geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich.

Weitere Informationen erteilen Hans Baumgartner, Rathaus, Tel. 08084 3735, baumgartner@taufkirchen.de und Ariane Obermaier, Tel. 08084 3734, obermaier@taufkirchen.de

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.
6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.