2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Ausweisung von Gewerbe- und Wohnbauflächen in Taufkirchen (Vils), Flaring, Solching und Angerskirchen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Taufkirchen (Vils) erneut zu ändern. Im Verfahren wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Teilbereiche (siehe hierzu auch beigefügte Planunterlagen):

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 (Fläche T 14) im Parallelverfahren durchgeführt werden.

Fläche T3 Neuausweisung von Gewerbeflächen im Bereich östlich der Reckenbacher-/Bauhofstraße, nördlich des Brunnholzringes: Hier soll ein neues Gewerbegebiet ausgewiesen werden, mit einer Fläche von ca. 1,1 Hek-
tar + 0,2 Hektar Ortsrandeingrünung.

Fläche T 14 Neuausweisung einer neuen Wohnbaufläche (Baugebiet Flaring) östlich des Vilstalradweges nördlich der GV Straße zum Waldbad: In diesem Gebiet soll eine neue Wohnbaufläche mit einer Fläche von ca. 4,9 Hektar Wohnbauland inkl. innerer Erschließungsflächen + 0,2 Hektar Wasserfläche entstehen.

Fläche T18 Neuausweisung einer Wohnbaufläche südlich des Taufkirchener Friedhofes: Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 3,1 Hektar Wohnbaufläche auf, inklusive Verkehrsflächen, zusätzlich 0,2 Hektar Ortsrandeingrünung und grenzt direkt westlich an das bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbe-
gebiet südlich des Friedhofes an.

Fläche T30 Herausnahme Rahmenplanung Taufkirchen West/Vötting aus dem FNP: Um der gemeindlichen Bedarfssituation gerecht zu werden und die Mehrung der in den vorherigen Kapiteln beschriebenen Bauflächen auszugleichen, zielt die Gemeinde Taufkirchen (Vils) darauf ab, den Entwicklungsstandort Taufkirchen West/Vötting für den bereits im Jahr 2002 eine Rahmenplanung erarbeitet wurde, gänzlich aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. Es handelt sich hierbei um eine ca. 26 Hektar große Fläche die gegenwärtig als Ackerfläche und Grünland genutzt wird. Die Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan ist angedacht, da die Flächenverfügbarkeit in den kommenden Jahren und auch langfristig nicht gegeben scheint. Mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

Fläche D1c Angerskirchen östlicher Ortsrand nördlich der Kreisstraße ED 27: Hier soll eine Mischgebietsfläche, die bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, teilweise als Wohnbaufläche umgewidmet werden. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Angerskirchen, nördlich und südlich der Kreisstraße ED 27 und umfasst eine Fläche von ca. 1,5 Hektar Wohnbaufläche, 1 Hektar Mischbaufläche und 1,1 Hektar Ortsrandeingrünung. Die bestehende Mischgebietsfläche soll im nördlichen Teilbereich als Wohnbaufläche umgewidmet und nach Osten und Norden erweitert werden. Unmittelbar entlang der Kreisstraße ED 27 nördlich und südlich verbleiben die Mischbauflächen, wie bereits im FNP dargestellt.

Fläche T35 Solching West III; Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes (Speditionsgelände Fürmetz) nach Westen: Das neu geplante Gewerbegebiet bzw. die Erweiterungsfläche weist eine Fläche von ca. 2,2 Hektar auf, zzgl. 1,1 Hektar Ortsrandeingrünung.

Der Gemeinderat hat den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 20.02.2024 gebilligt. Im Rahmen des Verfahrens soll nunmehr die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

Die Öffentlichkeit/Bürger sollen möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit bis einschließlich 30.09.2024 im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Zi.Nr. 2.13 im 2.OG während der allgemeinen Dienststunden für Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planungsentwürfen in Textform oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift abgegeben werden.

Bedenken, Anregungen und Vorschläge können auch per E-Mail an verwaltung@taufkirchen.de gesandt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Aufstellung des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Taufkirchen (Vils) unter www.taufkirchen.de veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Die Unterlagen für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern: geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich.

Die zu überplanenden Flächen sind auf den beiliegenden Lageplänen verkleinert dargestellt!

Weitere Informationen erteilen Hans Baumgartner, Rathaus, Tel. 08084 3735, baumgartner@taufkirchen.de und Ariane Obermaier, Tel. 08084 3734, obermaier@taufkirchen.de

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.
6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.