Drohnen privat nutzen: Welche Vorschriften sind zu beachten?

Spektakuläre Aufnahmen aus der Vogelperspektive: Was früher nur aus einem Hubschrauber oder Flugzeug möglich war, ist heute mit ferngesteuerten Drohnen kein Problem. Ein teures Spielzeug, das sich immer mehr Privatpersonen kaufen. Allerdings sind der Nutzung Grenzen gesetzt. Doch was, wenn ein solches Fluggerät über dem eigenen Garten schwebt?

Der Staat hat genau geregelt, wie mit den Fluggeräten im Luftraum umzugehen ist. So gibt es klare Verbotszonen für Hobbypiloten. Dazu zählen Bereiche, die bereits durch die Luftverkehrsverordnung untersagt sind, etwa Autobahnen und Bundesstraßen, Flughäfen oder Krankenhäuser. Auch 100 Meter über oder seitlich von Menschenansammlungen und Plätzen, an denen Polizei- oder Krankenwageneinsätze stattfinden, sind die Geräte verboten. Bei Wohngrundstücken gilt: Drohnen mit mehr als 250 Gramm und solche, die Ton- und Bildaufnahmen machen können, dürfen hier nur mit Zustimmung aller Bewohner fliegen. Auch für die Aufnahmen ist die ausdrückliche Erlaubnis der Anwesenden erforderlich. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Wer dagegen verstößt, dem drohen Geldstrafen und, im schlimmsten Fall, Freiheitsentzug.

Anzeigen gegen Drohnenverstöße nimmt die Polizeiinspektion Dorfen entgegen.

BRK-Tagespflege startet

Übergabe der Tagespflege-Räumlichkeiten an das BRK Erding: v.l. Andreas Lindner (BRK-Kreisgeschäftsführer), Sybille Müller (Leiterin Pflege und Senioren), Dipl.-Ing. Rudolf Christian (Bauleitung Sperr & Zellner), Oliver Griesenbrock (Geschäftsführer Sperr & Zellner), Albert Thurner (stellv. Kreisgeschäftsführer)
 

Knapp 600.000 Menschen sind im Freistaat Bayern pflegebedürftig. Davon leben etwa 80 % zuhause. Angehörige, die ihre Lieben allein oder mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes daheim pflegen, sind auf Dauer sehr gefordert. Damit sie entlastet werden, Besorgungen erledigen können, eigene Arztbesuche, zur Arbeit gehen oder einfach einmal durchschnaufen können, gibt es die Tagespflege.

Mitten im Ortszentrum von Taufkirchen (Vils) eröffnet am 1. September die Tagespflege-Einrichtung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) Erding. Die Sperr & Zellner Immobilien GmbH aus Dorfen errichtete am Standort der alten Sparkasse am Attinger Weg die Senioren-Wohnanlage „atrium“. Die Tagespflege-Räumlichkeiten sind im Erdgeschoss des Gebäudes untergebracht.

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Besichtigung des Atriums durch den Gemeinderat

Vor der Inbetriebnahme der Tagespflegeeinrichtung wurde der Gemeinderat zu einer Besichtigung der neuen Senioren-Wohnanlage „atrium“ vom Bauträger Sperr & Zellner eingeladen.

Geschäftsführer Jürgen Zellner ist stolz darauf, die 26 Seniorenwohnungen, sowie die Räume für die Tagespflege und das künftige Caritas-Service-Büro termingerecht, nach zweieinhalbjähriger Bauzeit, an die neuen Eigentümer bzw. Nutzer übergeben zu können. „Das einmalige Konzept von betreutem Wohnen und Tagespflege gibt es nicht sehr oft in unserer Gegend und zwischen 80 und 90 % der künftigen Bewohner des „atriums“ sind ortsansässig bzw. haben einen Bezug zur Vilsgemeinde“, so Jürgen Zellner. Bürgermeister Stefan Haberl bezeichnete die neue Senioren-Wohnanlage ebenfalls als ein Vorzeigeprojekt, welche in ihrer Einmaligkeit weit über die Gemeindegrenzen hinaus für Aufmerksamkeit sorgt. Albert Thurner vom BRK dankte dem Bauträger sowie der Kommune für die großartige Zusammenarbeit.

Künftig können bis zu 20 Personen in der Taufkirchener Tagespflege von 07.30 bis 16.30 Uhr betreut werden.

Die Gemeinderäte waren von der neuen Senioren-Wohnanlage sichtlich begeistert. Zwei der Wohnungen bietet der Bauträger aktuell noch zum Kauf an.

Teilbezug zum Schulstart

Ein Ende der Bauarbeiten ist in Sicht. „Mit Beginn des neuen Schuljahres wird ein Teilbezug der neuen Räumlichkeiten möglich sein“, freut sich Bauleiter Florian Wimmer vom Ingenieur-Büro Baupunkt 8 aus Urtlfing.

„Die Verwaltungsräume und die Klassenzimmer werden belegt und bis zum Jahresende sind wir zuversichtlich, das gesamte Schulareal nutzen zu können“, so Mittelschulrektor Ade Geier. Aktuell wird der Pausenhof hergerichtet und in der Turnhalle der Boden verlegt.

Die Nutzung der Mehrzweckhalle ist wahrscheinlich erst im zweiten Schul-Halbjahr 2025 möglich.

Kultur- und Umweltpreis des Landkreises Erding 2024: Landkreisbürger können Vorschläge einreichen

Zum 46. Mal verleiht der Landkreis Erding den Kultur- und Umweltpreis für hervorragende Verdienste um das kulturelle Leben und den Umweltgedanken im Landkreis. Die Preisträger müssen sich durch ihr Engagement, ihr künstlerisches Schaffen oder ihre besondere Leistung im Gesamten hervorragende Verdienste erworben haben.

Der Kultur- und Umweltpreis soll insbesondere eine Anerkennung sein für die Leistungen von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen zum Wohle der Kultur, des Brauchtums, der Heimat- und Landespflege sowie des Denkmal-, Natur und Umweltschutzes im Landkreis Erding und die Leistungen auf den Gebieten der produzierenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Literatur, Komposition und andere) und der reproduzierenden Kunst (Inszenierung, Interpretation, darstellende Kunst).

Das Vorschlagsrecht steht allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Erding zu. Vorschläge – mit Begründung – werden schriftlich bis 27.09.2024 an das Landratsamt Erding, Büro des Landrats, oder an kulturpreis@lra-ed.de erbeten.

Weitere Infos im Landratsamt unter Tel. 08122 581374 oder -1346.