Spektakuläre Aufnahmen aus der Vogelperspektive: Was früher nur aus einem Hubschrauber oder Flugzeug möglich war, ist heute mit ferngesteuerten Drohnen kein Problem. Ein teures Spielzeug, das sich immer mehr Privatpersonen kaufen. Allerdings sind der Nutzung Grenzen gesetzt. Doch was, wenn ein solches Fluggerät über dem eigenen Garten schwebt?
Der Staat hat genau geregelt, wie mit den Fluggeräten im Luftraum umzugehen ist. So gibt es klare Verbotszonen für Hobbypiloten. Dazu zählen Bereiche, die bereits durch die Luftverkehrsverordnung untersagt sind, etwa Autobahnen und Bundesstraßen, Flughäfen oder Krankenhäuser. Auch 100 Meter über oder seitlich von Menschenansammlungen und Plätzen, an denen Polizei- oder Krankenwageneinsätze stattfinden, sind die Geräte verboten. Bei Wohngrundstücken gilt: Drohnen mit mehr als 250 Gramm und solche, die Ton- und Bildaufnahmen machen können, dürfen hier nur mit Zustimmung aller Bewohner fliegen. Auch für die Aufnahmen ist die ausdrückliche Erlaubnis der Anwesenden erforderlich. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Wer dagegen verstößt, dem drohen Geldstrafen und, im schlimmsten Fall, Freiheitsentzug.
Anzeigen gegen Drohnenverstöße nimmt die Polizeiinspektion Dorfen entgegen.
