Konzeption für ein Kinder- und Jugendhaus in Taufkirchen(Vils)

Otto Schweiger (Sozialpädagoge, links) und Hans Hartmann (Lehrer) waren maßgeblich an der Erarbeitung des Konzepts beteiligt.
Durch den Neubau des Katholischen Kindergartens am Kirchlerner Weg ergibt sich die Situation, dass nur 3 der 5 bestehenden Kindergartengruppen von der Katholischen Kirchenverwaltung übernommen werden. Außerdem wird die Trägerschaft für den bestehenden Katholischen Kinderhort der Gemeinde Taufkirchen(Vils) übertragen.

Die Übernahme von Kindergarten und Hort (im Jahr 2002) stellt die Gemeinde Taufkirchen(Vils) vor zahlreiche Probleme. Räumliche, personelle und organisatorische Überlegungen sind frühzeitig anzustellen, um eine reibungslose Übernahme der beiden Einrichtungen zu gewährleisten.

Neben den seit Jahrzehnten bestehenden Einrichtungen, wie Kindergärten und Kinderhort, entstanden in den vergangenen Jahren mehrere neue Betreuungseinrichtungen an der Taufkirchner Hauptschule. wie z.B. Hausaufgaben-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung, Mittagstisch und Freizeitangebote im Rahmen der Schulsozialarbeit.

Auf Initiative von Bürgermeister Hofstetter und Hauptschulrektor Alex Bachmaier wurde im November 1999 die Arbeitsgemeinschaft „TUSCH“ gegründet, der alle Institutionen angehören, die für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Gemeindebereich
Taufkirchen(Vils) zuständig sind.

Die Arbeitsgemeinschaft „TUSCH“ erstellte in den vergangenen Monaten eine modellhafte Konzeption für ein „Kinder- und Jugendhaus“ in Taufkirchen(Vils). Der Grundgedanke ist, Betreuungseinrichtungen räumlich zusammenzuschließen und zusätzliche Betreuungs- bzw. Beratungseinrichtungen auch in Taufkirchen(Vils) zu schaffen.

Auszüge aus der Konzeption zur Vernetzung der Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Taufkirchen(Vils):

Welche Einrichtungen muss die Gemeinde Taufkirchen (Vils) in den nächsten Jahren errichten:

  • Kindergarten für mindestens 2 Kindergartengruppen
  • Kinderhort

Welche Institutionen (die bereits vorhanden sind) werden vernetzt zusammenarbeiten können:

  • Kindergärten
  • Kinder- und Jugendhort
  • Schulen: Grund- und Hauptschule, Realschule
  • Schulsozialarbeit – Praktikanten
  • Fachkräfte (z.B. Erziehungsberatung, Therapeuten)
  • externe Mitarbeiter (Eltern/Vereine/Columbus-Achter …)
  • Gemeinde (Jugendreferenten, Jugendforum)

Welche Einrichtungen können in einem „Kinder- und Jugendhaus“ untergebracht werden:

  • Kindergarten
  • Kinderhort (ab der 1. Klasse bis zu 12 Jahren)
  • Jugendhort (ab der 5. Klasse)
  • Offener Nachmittagstreff für Jugendliche
  • Mittags- und Hausaufgabenbetreuung
  • Elterntreff
  • Büroräume für Fachkräfte (z.B. Jugendamt, Logopäden)
  • Verwaltung

Welches Personal ist für ein „Kinder- und Jugendhaus“ zusätzlich notwendig:

  • Fachkraft für Vernetzung
  • Hausmeister

Welche Vorteile bietet ein „Kinder- und Jugendhaus“:

  • „Alles unter einem Dach“!
  • Vernetzung/Absprachen innerhalb der einzelnen
    Einrichtungen einfacher und schneller
  • Mehrfachnutzungen der Räume
  • effektiverer Einsatz des Personals
  • Übersichtlichkeit
  • Hilfe vor Ort (keine langen Wartezeiten)
  • mittel- und langfristig billiger

Ein „Kinder- und Jugendhauses“ für Taufkirchen(Vils) kann nicht aus dem Boden gestampft werden. Ob dieses Projekt in der vorgestellten Form verwirklicht werden kann, hängt in erster Linie von der Finanzierbarkeit ab.

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) ist gezwungen, den Kindergarten und Kinderhort zu übernehmen und die Räumlichkeiten hierfür bereitzustellen. Angesichts dieser Tatsache ist ein „Weiterdenken“ erlaubt und das Konzept für die Zukunft der Kinderbetreuung hier in Taufkirchen(Vils) ist bestimmt nicht für den Papierkorb bestimmt.

Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung vom 25.01.2001 einstimmig, das Konzept für die Vernetzung der Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Taufkirchen(Vils) weiter zu verfolgen. Den staatlichen Stellen (Schulamt und Ministerium) soll dieses modellhafte Konzept vorgestellt werden, um hierfür fachliche und finanzielle Unterstützungen einzufordern. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Finanzierungsplan für das „Kinder- und Jugendhaus“ aufzustellen.