Heizkostenzuschuss 2001

Am 16.11.2000 beschloss der Bundestag den einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2000/2001.

Wer kann den Zuschuss bekommen?

  • Haushalte, denen für die Zeit vom 01.10.2000 – 31.03.2001 für mind. 3 aufeinanderfolgende Kalendermonate Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bewilligt worden ist.
  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch, die nicht bei ihren Eltern wohnen.
  • Bewohner eines Heimes
  • Sonstige einkommensschwache Haushalte

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Der Zuschuss beträgt 5,00 DM je Quadratmeter Wohnfläche (lt. Mietvertrag bzw. Wohnflächenberechnung).
  • Empfänger von Ausbildungsförderung oder Heimbewohner erhalten eine Pauschale von 100,- DM.

Was ist zu tun?

  • Wer jetzt bereits Wohngeld erhält, braucht keinen Antrag stellen. Der
    Zuschuss wird von Amts wegen gewährt.
  • Alle anderen betroffenen Haushalte sollten bis zum 30.04.2001 über die zuständige Wohnsitzgemeinde einen Antrag stellen.

Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt Erding, Sozialverwaltung – Sachgebiet 22, Tel. 08122/ 58-0