Ausgabe 6/02 - 30. Mai 2002

Kauf eines Rasenmähers für das Waldbad

Die Pflege der Rasenflächen im Taufkirchner Waldbad wird ab dieser Saison vom Waldbadpersonal selbst übernommen. Aufgrund der großen Mähflächen (ca. 13.500 m²) entschied sich der Grundstücks- und Bauausschuss in der Sitzung vom 18.04.2002 für einen leistungsstarken Front-Rasenmäher vom Typ STAIGER Ferrari Modell TI-700. Das Gerät zum Preis von 26.735 € wird bei der Firma Radlmaier, mehr …

Vergabe von Grünpflegeleistungen

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) ist für den Unterhalt und die Pflege von 160.000 m² Grünflächen (130.000 m² Rasenflächen, 20.000 m² Blumen- und Strauchflächen, 10.000 m² Hecken) sowie 4.596 Sträucher und 1.620 Bäume zuständig. Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Teil der arbeitsintensiven Grünpflegeleistungen an das Beschäftigungsprojekt Wittibsmühle vergeben. Das Beschäftigungsprojekt „Wittibsmühle“ – Bereich Umwelt- und Naturschutz mehr …

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung

(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden. (2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 25,00 € für die notwendige mehr …

Benutzungsordnung für den Bürgersaal Taufkirchen(Vils)

Nachdem der Pachtvertrag für die Bewirtschaftung des Bürgersaales mit dem Gastwirt Steffen Scheuermann zum Ende des vergangenen Jahres abgelaufen war, entschied der Gemeinderat in der Sitzung vom 9. April 2002, die Benutzung und die Bewirtschaftung des Bürgersaales neu zu regeln. Dabei ergeben sich folgende grundlegende Änderungen: Die gastronomische Bewirtschaftung des Bürgersaales übernimmt nach Wunsch des mehr …

Änderung der Abwasserabgabesatzung für Kleineinleiter

Alle Grundstückseigentümer, deren Anwesen nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen sind, müssen laut Abwasserabgabesatzung für Kleineinleiter pro Einwohner ab 01. Januar 2002 17,90 € an die Gemeinde Taufkirchen(Vils) entrichten. Die gesamten Kleineinleitergebühren werden direkt von der Gemeinde Taufkirchen(Vils) an die Staatskasse des Freistaates Bayern weitergegeben. Die Staatseinnahme wird zweckgebunden im Bereich Umweltschutz/Abwasserentsorgung verwandt.