Ausgabe 6/02 - 30. Mai 2002

Gemeinderat der Legislaturperiode 2002 – 2008

FOTOTERMIN Zu den angenehmeren Pflichten des neuen Gemeinderats, der am 2. Mai zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, gehörte die Aufstellung zum Gruppenbild – wie gehabt mit Dame, jedoch mit anderer Besetzung. Personell wurde das Gremium gehörig umgekrempelt. Neun „Neue“ (siehe Bild unten), fast die Hälfte des Gemeinderats, drücken den Altersdurchschnitt deutlich nach unten. Im Bild mehr …

Kauf eines Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Wambach

Im März vergangenen Jahres genehmigte der Gemeinderat ein Konzept für die fahrzeugmäßige Ausstattung der fünf gemeindlichen Feuerwehren bis in das Jahr 2020 (siehe Kompass 06/2001). Das Konzept sieht u.a. eine Ersatzbeschaffung für das „altersschwache“ Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF, Baujahr 1975) der Freiwilligen Feuerwehr Wambach vor. In der Gemeinderatssitzung vom 9. April wurde dem Kauf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges mehr …

Verabschiedung des alten Gemeinderats

Ausgeschiedene Gemeinderäte Für die fruchtbare und gute Zusammenarbeit während der vergangenen Legislaturperiode bedanken sich die Gemeinde Taufkirchen(Vils) und 1. Bürgermeister Franz Hofstetter recht herzlich bei den ehemaligen Gemeinderäten. Im Bild hintere Reihe von links: Josef Bachmaier, Martin Bayerstorfer, Wolfgang Schwarz, Paul Attenberger, 1. Bürgermeister Franz Hofstetter, Gerhard Außerbauer; vorne von links: Günter vom Hofe, Gisela mehr …

Kauf der Bahnhofsflächen in Taufkirchen(Vils)

Bereits vor 5 Jahren legte die Gemeinde Taufkirchen(Vils) der Deutschen Bundesbahn ein Angebot für den Kauf der Bahnhofsflächen in Taufkirchen(Vils) vor. Am 7. März dieses Jahres(!) wurde nun der Grundstücksverkauf von der Deutschen Bahn genehmigt. Der Gemeinderat entschied in der Sitzung vom 9. April 2002, die ehemalige Bahnhofsfläche im Ausmaß von 7.357 m² zu erwerben. mehr …

Ausschüsse

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse: a) den Grundstücks- und Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern, b) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. (2) Den Vorsitz im Grundstücks- und Bauausschuss führt der erste Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein mehr …